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Heizungsgesetz beschlossen: Das kommt auf Mieter & Vermieter zu

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 12. September 2023
Lesedauer: 8 Minuten
© Lightspruch / istockphoto.com

Nachdem der Gesetzentwurf erst noch einmal in die Sommerpause geschickt wurde, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) jetzt doch beschlossen. In dem Gesetz, das aufgrund der vielen Diskussionen im Vorfeld, sehr im Detail ausgearbeitet ist, geht es kurz gesagt nur um eines: Der langfristige Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wird eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert. Das bedeutet nicht, dass nun jeder, der eine Gasheizung eingebaut hat, diese austauschen muss. Das bedeutet auch nicht, dass eine Gasheizung nicht mehr repariert werden darf. Das vom Bundestag beschlossene Heizungsgesetz bedeutet lediglich, dass beim Kauf einer neuen Heizung die Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt stehen sollen. Heizungen, die ab Januar 2024 neu eingebaut werden, müssen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Umstellung soll bis 2045 – ohne Ausnahme – abgeschlossen sein.

Alles auf einen Blick

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht lange Übergangsfristen vor. Es besteht keine sofortige Austauschpflicht für alte Heizungen. 
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre defekte Öl- oder Gasheizung reparieren zu lassen. 
  • Es besteht keine Pflicht zum Einbau einer Wärmepumpe. 
  • Finanzielle Unterstützung durch den Staat: Die Förderungen für Heizungen, die von der Bundesregierung beschlossen wurden, liegen bei 30 bis 70 Prozent. 
  • Vermieter können die Kosten für eine neue Heizung über eine Mieterhöhung umlegen – allerdings nur anteilig. 

Heizungsgesetz der Bundesregierung: Bestehende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden

Die Wogen sind in den letzten Monaten hochgekocht und die Meinung hat sich verbreitet, dass alte Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Öl- oder Gasheizungen, die noch funktionieren, sofort ausgetauscht werden müssen. Dass nun jeder seine Heizung austauschen muss, war so von der Bundesregierung nie geplant. Stattdessen hat der Gesetzentwurf immer schon vorgesehen, dass der Heizungstausch sukzessive vor sich geht. Betroffen sind also zunächst vor allem Neubaugebiete und neu eingebaute Heizungen. Der Wärmebedarf muss ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien abgedeckt werden – wie das zum Beispiel bei einer neuen Wärmepumpe der Fall ist, wie der Sole-Wasser-Wärmepumpe, der Luft-Wasser-Wärmepumpe, der Luft-Luft-Wärmepumpe oder der Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Aber auch andere Technologien bieten diese Vorteile. 

Bin ich von dem neuen Gebäudeenergiegesetz betroffen?

Da in Deutschland bisher nur wenige Prozent eine Wärmepumpe oder eine Stromdirektheizung eingebaut haben und es zum Beispiel in den 41 Millionen deutschen Haushalten noch sehr viele Gasheizungen gibt, sind die meisten Deutschen auch von dem vom Bundestag im September 2023 beschlossenen Heizungsgesetz betroffen. Es besteht aber keine sofortige Austauschpflicht. Das neue GEG besagt nämlich nicht, dass Sie sofort etwas ändern und Ihre alte Heizung rausschmeißen müssen. Es besagt lediglich, dass Heizungen auf Basis fossiler Energieträger langfristig Platz machen sollen – sozusagen für erneuerbares Heizen. Wenn es also – ab dem Januar 2024 – zu dem Punkt kommt, an dem Sie aufgrund einer kaputten Heizung eine neue Heizung brauchen, dann müssen Sie beim Kauf darauf achten, dass diese zu mindestens 65 Prozent auf der Basis von Erneuerbaren Energien läuft. Letztendlich fahren Sie damit sogar besser als vorher: Denn die Förderungen für neue Heizungen sind im Zusammenhang mit dem Gesetz höher denn je. Der Grund: Keiner soll aus finanziellen Gründen auf eine umweltfreundlichere Variante verzichten müssen. 

Muss es eine Wärmepumpe sein?

Wenn Sie zum Beispiel Ihre alte Heizung gegen eine neue austauschen müssen, dann brauchen Sie nicht zwingend statt einer Gasheizung eine Wärmepumpe. Das wäre in manchen Fällen auch gar nicht umsetzbar aufgrund der gegebenen Umstände. Deswegen gibt es zahlreiche Alternativen wie zum Beispiel alle Heizungen, die mit Holz, Hackschnitzel oder Pellets betrieben werden sowie die, die auf Solarthermie oder Fernwärme basieren. Auch bestimmte Gasheizungen dürfen verwendet werden und zwar die Modelle, die „grüne“ Gase wie Biomethan oder grünen Wasserstoff nutzen. 

Die Ampelkoalition geht mit dem Heizungsgesetz einen Weg, der gegangen werden muss. Es sind hinsichtlich des Klimawandels Änderungen in unserem Verhalten notwendig. Allein über 80 Prozent unserer Wärme zuhause wird im Moment noch auf der Basis von fossiler Energie erzeugt – zum Heizen wird also Öl oder Gas verwendet. Verpflichtend ist das Heizungsgesetz aber zunächst einmal für Neubaugebiete, bei Bestandsgebäuden besteht eine Übergangsfrist. Das heißt auch: Sie müssen nichts überstürzen – die neue Heizung kann von längerer Hand und in Ruhe geplant werden.

UNSER TIPP:
Da ein CDU-Politiker beim Verfassungsgericht Klage eingereicht hat und dieses noch nicht abschließend entschieden hat, kann die GEG-Novelle noch gestoppt werden – obwohl sie vom Bundestag bereits beschlossen wurde. Das Urteil aus Karlsruhe wird noch in diesem Jahr erwartet. Doch auch, wenn die EE-Pflicht per Gesetz nicht so kommen sollte wie geplant, macht es Sinn, bei einem Heizungstausch auf eine Variante zu setzen, die nur geringe CO2-Emissionen hat und so umweltfreundlich wie möglich ist.

Heizungsgesetz: Welche Änderungen gibt es im Inhalt?

Aufgrund der vielen Diskussionen schon allein innerhalb der Ampel-Fraktion, aber vor allem auch mit der Opposition wurde der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet, zahlreiche Sonderfälle, Ausnahmen und auch Änderungen wurden explizit aufgenommen, damit hier bei der Umsetzung keine Missverständnisse entstehen. Diese vorgenommenen GEG-Änderungen haben dazu geführt, dass das deutsche Parlament das Gesetz, für das Wirtschaftsminister Robert Habeck gekämpft hat, schlussendlich doch verabschiedet hat. Die Änderungen haben aber auch dazu geführt, dass die Klimaziele, die mit dem Entwurf hätten erreicht werden können, jetzt zu hoch gesteckt sind. Denn durch sehr viele Ausnahmen und Übergangsfristen werden die CO2-Emissionen nicht schnell genug gesenkt. 

Einige wichtige Änderungen

  • Eine defekte Heizung muss nicht zwingend ausgetauscht werden. Es ist möglich, die Heizung reparieren zu lassen. Ab 2029 sollen aber mindestens 15 Prozent mit den sogenannten „grünen Gasen“ betrieben werden, bis 2035 30 Prozent und bis zum Jahr 2040 müssen 60 Prozent erreicht werden.
  • In Neubaugebieten muss ab dem Jahr 2024 auf die Minimumsgrenze von 65 Prozent bei Erneuerbaren Energien geachtet werden. 
  • Neben der Wärmepumpe waren auch schon vorher andere Technologien möglich, diese sind jetzt aber noch erweitert worden. 
  • Der Verkauf einer neuen Gasheizung darf nur noch mit spezieller Beratung stattfinden, die auf eventuelle finanzielle Belastungen hinweist und vor Fehlentscheidungen schützt. 
  • In Mehrfamilienhäusern gelten längere Fristen. Drei Jahre haben die Eigentümer Zeit, um sich zu entscheiden. Soll eine Gasetagenheizung auf Zentralheizung umgestellt werden, kommen weitere zehn Jahre dazu. 
  • Es wird eine ausführliche Aufklärungskampagne zu den Themen CO2-Preis und Klimaschutz geben.
SOZIALER ASPEKT:
Befreit von der Pflicht zum Umbau sind Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind und bei denen die Umbaukosten den Wert der Immobilie übersteigen. Ein ursprünglich vorgesehener Passus, bei dem auch Menschen, die sehr alt sind, befreit sind, wurde herausgenommen. Unabhängig vom Alter gilt nun: Wer die Anforderungen des GEGs aus persönlichen Gründen oder auch aus gebäudetechnischen Besonderheiten heraus nicht erfüllen kann, kann einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht stellen. Hauptziel ist es aber, allen Hauseigentümern den Umstieg auf klimaneutrale Heizungen zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen. Daher gibt es jetzt einen Einkommensbonus in der Förderung, mit dem alle kleinen bis mittleren Einkommen erreicht werden sollen.

In Zukunft kommt es auf die kommunale Wärmeplanung an

Die Neuauflage des Heizungsgesetzes bedeutet auch, dass viele Immobilienbesitzer mit alter Heizung oder Gasheizung jetzt ziemlich viel Zeit für den Heizungstausch haben, da das GEG an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden soll. Das heißt, erst wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist und Hauseigentümer wissen, welche für Sie die günstigste mögliche Variante ist, müssen sie handeln. Wichtige Stichworte sind beim kommunalen Wärmeplan Fern- und Nahwärmenetze beziehungsweise die Möglichkeit eines Anschlusses – eine entscheidende Alternative zur Wärmepumpe. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben bis 2026 Zeit, die anderen laut Vorgabe sogar bis 2028.

Welche Förderungen sind im neuen GEG vorgesehen?

In der Regel können Hausbesitzer beim Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung mit einer Förderung von 30 Prozent rechnen, das haben die Ampel-Fraktionen außerhalb des Heizungsgesetzes festgehalten. Der maximale Fördersatz liegt bei 70 Prozent. Wer zum Beispiel im Eigenheim wohnt und sich bis 2028 entscheidet, bekommt einen sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus. 



Was gilt für Mieter und Vermieter?

Wenn Sie Mieter sind, haben Sie jetzt vielleicht Bedenken, dass der Vermieter die Kosten für die neue Heizung auf Sie übertragen könnte? Das ist zwar anteilig möglich, allerdings nur zu zehn Prozent. Staatliche Förderungen werden dann vom Kostenanteil der Mieter abgezogen. Bei Verzicht auf staatliche Förderung sind es demnach nur acht Prozent, die umgelegt werden können.

GUT ZU WISSEN:
Die Miete darf nur um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen. Nur in Kombination mit anderen Modernisierungsarbeiten gilt eine Grenze von 3 Euro pro Quadratmeter. 

Fazit

Es gab bereits im Vorfeld einiges an Informationen zum neuen Heizungsgesetz und viele davon waren überzogen oder falsch. Das Gesetz, das jetzt vom Bundestag beschlossen wurde, soll den Weg vorgeben für den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit Öko-Energie. Das bedeutet nicht, dass ab sofort zum Beispiel Gasheizungen verboten sind beziehungsweise nicht mehr repariert werden dürfen oder Wärmepumpen eingebaut werden müssen. Das heißt lediglich, dass Heizungsarten verwendet werden müssen, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien arbeiten. Bei Neubauten gilt das ab Januar 2024, bei Bestandsgebäuden gibt es zahlreiche Übergangsfristen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Rahmen von Härtefallregelungen.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.