Die Betriebskosten für Pelletheizungen fallen vergleichsweise gering aus – durch die hohen Anschaffungskosten werden Verbraucher allerdings häufig von einem Kauf abgehalten. Wenn Sie für Pelletheizungen in Bestandsgebäuden die richtige Förderung nutzen, können Sie die Kosten jedoch erheblich reduzieren!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Installation von Pelletheizungen in Bestandsgebäuden im Rahmen eines Markanreizungsprogramms (MAP) mit 1.400 bis 3.600 Euro, was einen beachtlichen Anteil der Anschaffungskosten abdecken kann. Damit Ihre Pelletheizung förderungswürdig ist, muss sie aber zunächst einmal einige Voraussetzungen erfüllen. Heizungsbau.net sagt Ihnen, welche Einschränkungen vorhanden sind und welche Kosten Sie bei welchem Modell einsparen können!
Voraussetzungen für die Förderung von Pelletheizungen:
Die Basisförderung ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich. In den Bestimmungen des BAFA heißt es dazu unter anderem:
„Die Anlagen müssen der Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gebäudes dienen, für das bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand).“ (Quelle: BAFA)
Pelletanlagen in Neubauten sind hingegen nur im Rahmen der sogenannten Innovationsförderung mit eingeschlossen, etwa in Mehrfamilienhäusern oder größeren sogenannten Nichtwohngebäuden, in denen mehr als die Hälfte nicht für wohnliche Zwecke genutzt wird.
Privatpersonen müssen neben dem Förderantrag auch eine sogenannte Fachunternehmererklärung, die meistens aus einem Prüfbericht besteht, einreichen. Ebenfalls muss die vollständige Rechnung als Beleg mitgeliefert werden. Spätestens sechs Monate nach dem Einbau der Pelletheizung muss der Antrag auf BAFA-Förderung gestellt sein! Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden
- Es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, der in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen ist. Auf Heizungsbau.net finden Sie hierzu zahlreiche Fachleute – bis zu drei Angebote können Sie sich kostenlos zukommen lassen!
- Im Heizungssystem muss eine Umweltpumpe vorhanden sein, welche die Anforderungen der Effizienzklasse A erfüllt oder Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhält – hiervon ausgenommen sind Pelletöfen mit Wassertasche.
- Aus der Rechnung müssen Hersteller und Typbezeichnung ersichtlich werden, damit die Förderung für Ihre Pelletheizung in Anspruch genommen werden kann.
Pelletheizung: Förderung je nach Modell
Pelletheizungen mit einer Leistung von 5 bis 100 Kilowatt werden von dem BAFA mit 36 Euro pro Kilowatt gefördert, wenn die Holzpellets automatisch gezündet werden und über eine Leistungs- und Feuerungsregelung verfügen.
Unabhängig von der Leistung werden mindestens folgende Beträge für Ihre Pelletheizung ausgezahlt:
- Die Förderung für Pelletöfen mit Wassertasche liegt keinesfalls unter 1.400 Euro.
- Für Pelletkessel erhalten Sie in jedem Fall 2.400 Euro.
- Mindestens 2.900 Euro werden für Pelletkessel mit einem Fassungsvermögen von mindestens 30 Litern und neu errichtetem Pufferspeicher bereitgestellt