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Gasheizung

Gasanbieter wechseln: Vergleichen, kündigen, sparen

Jérôme Grad
Verfasst von Jérôme Grad
Zuletzt aktualisiert: 24. Februar 2021
Lesedauer: 14 Minuten
© damircudic / istockphoto.com

Viele Leute zahlen zu viel für Gas. Ein Vergleich zeigt oftmals schnell Einsparpotenziale von mehreren Hundert Euro auf. Das stimmt zwar auf den ersten Blick. Allerdings lohnt sich die Rechnung bis zum Ende nicht immer. Längere Vertragslaufzeiten mit höheren Tarifen sind meist die Kehrseite des Angebots. Daher lohnt es sich, die Angebote vor dem Wechseln genau zu vergleichen.

Alles auf einen Blick:

  • Der Gaspreis ist vom jährlichen Gesamtverbrauch abhängig. Je höher dieser Wert, desto geringer fällt der einzelne Kilowattpreis aus.
  • Wechseln sollten Sie unbedingt, wenn Sie im Grundtarif sind. Dieser ist meist der teuerste aller Varianten. Allerdings kann manchmal ein neuer Tarif beim alten Anbieter auch die günstigste Option sein.
  • Jeder kann den Gasversorger wechseln, sofern im Haus oder der Wohnung ein eigener Gaszähler vorhanden ist.
  • Beim Gasanbieterwechsel ist neben dem Preis auch auf die Vertragslaufzeit zu achten. Nur so bleiben Sie flexibel.
  • Ängste vor zu viel getätigten Abschlagszahlungen sind unbegründet, solange der Anbieter nicht pleite geht.

Gründe für den Gasanbieterwechsel

Der Wechsel ist immer sinnvoll, wenn Sie einen günstigeren Gasanbieter finden. Prinzipiell kann das vorkommen, wenn Sie noch in der Grundversorgung sind oder einen alten Vertrag haben. Beim Vergleichen sollten Sie allerdings nicht nur auf den Preis schauen.

Wie viel kostet Gas in Deutschland?

Einen einheitlichen Preis für Gas gibt es nicht. Er ist von den Beschaffungskosten für Erdgas und der sogenannten Bilanzierungsumlage abhängig. Auch der individuelle Jahresverbrauch und die verschiedenen Tarife haben unterschiedliche Kosten zur Folge.

Laut Bundesnetzagentur waren zum 1. April 2019 folgende Gaspreise repräsentativ:

Jährlicher Verbrauch

Grundtarif für Erdgas

Anderer Tarif beim Grundversorger

Tarif bei anderem Gasanbieter

< 5.555 kWh

10,46 Cent /kWh

9,52 Cent /kWh

9,79 Cent /kWh

5.555-55.555 kWh

7,28 Cent /kWh

6,44 Cent /kWh

6,22 Cent /kWh

> 55.555 kWh

6.34 Cent /kWh

5,65 Cent /kWh

5,30 Cent /kWh

Warum sollten Sie den Gasanbieter wechseln?

Wenn der Versorger geringere Beschaffungskosten und eine reduzierte Bilanzierungsumlage nicht direkt an Sie weitergibt, sollten Sie wechseln.

Ein anderer Grund für einen Wechsel besteht dann, wenn Ihr Versorgungsvertrag mehrere Jahre alt ist. Denn dann zahlen Sie einen Gaspreis, der nicht an die aktuellen Entwicklungen angepasst ist. Was früher günstig war, ist heutzutage durch die Entwicklungen für Gas in den vergangenen Jahren mitunter überdurchschnittlich teuer.

Der Gasanbieterwechsel ist auch sinnvoll, wenn Sie für die sogenannte Grundversorgung bezahlen. Diesen Anspruch hat jeder Kunde, wenn er neu in eine Wohnung zieht und vorab keinen Anbieter mit der Versorgung beauftragt hat. Dann ist die erstmalige Gasentnahme aus dem öffentlichen Gasnetz gleichbedeutend mit dem Vertragsabschluss beim örtlichen Gasversorger, der für den sogenannten Grundtarif aufkommt. Der Gaspreis ist hier aber deutlich höher.

Nicht immer muss es ein neuer Anbieter sein. Ein Tarifwechsel beim aktuellen Versorger kann auch die beste Option sein.

Welcher Gasanbieter ist der beste?

Diese Frage ist aus verschiedenen Gründen nicht so einfach zu beantworten. Zum einen gibt es neben den großen Gasanbietern auch regionale Versorger, die allerdings nicht immer bundesweit agieren. Zum anderen hängt es von Ihrem Vertrag ab. Wann ist er zustande gekommen, welche Konditionen oder Bonuszahlungen sind vereinbart?

Je nach individuellen Bedürfnissen ergeben sich unterschiedliche Vorteile. Beispielsweise ist der Tarif vom individuellen Gasverbrauch im Jahr abhängig. Am besten ist es deshalb, wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag mit anderen vergleichen.



Wechseln

Um Kosten für Gas zu sparen, kann jeder einen günstigen Gasanbieter wählen, der eine eigene Gastherme hat. Prinzipiell können Sie so oft wechseln, wie Sie möchten – natürlich unter Berücksichtigung des bestehenden Vertrags.

Wer kann den Gasanbieter wechseln?

Sind Sie Eigentümer des Hauses, können Sie den Gasversorger ganz einfach selbst wählen. Als Mieter wird Ihnen bei Einzug ein Gasanbieter automatisch zugewiesen. Wollen Sie wechseln, müssen Sie das eigenständig tun. Allerdings geht das nur, wenn Sie in Ihrer Wohnung eine Gastherme haben. Wohnen Sie in einem Gebäude mit Zentralheizung, kann nur der Vermieter den Versorger wechseln. §556 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schützt dabei den Mieter vor der Auswahl überteuerten Anbieter.

Wie wechseln Sie den Gasanbieter?

  1. Eigene Daten heraussuchen: Tragen Sie Ihre aktuellen Tarifbedingungen und Kündigungsfrist zusammen. Neben Ihrem Namen und Adresse benötigen Sie beim Vertragsabschluss Ihren aktuellen Anbieter, den bisherigen Verbrauch und die Nummer des Gaszählers. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder, falls Sie neu eingezogen sind, direkt auf dem Gaszähler. Sie besteht aus 4 bis 16 Ziffern.
  2. Energieverbrauch ermitteln: Lesen Sie Ihren jährlichen Gasverbrauch auf der letzten Rechnung ab. Nach einem Umzug orientieren Sie sich an der unten aufgeführten Tabelle. Beachten Sie dabei, ob das Gas zum Heizen oder auch für die Warmwasserbereitung eingesetzt wird und wie es im alten Zuhause war. Für die Schätzung sollten Sie zudem die Dämmwerte sowie die Differenz der Quadratmeterzahl berücksichtigen. Alternativ können Sie den alten Mieter nach Erfahrungswerten fragen.
  3. Tarife vergleichen: Um den für Sie besten Tarif zu wählen, können Sie die Vergleichsportale im Internet nutzen. Wählen Sie einen Tarifrechner mit einstellbaren Filtern für Ihre Wünsche aus. So können Sie bestimmen, dass die Folgelaufzeit nach dem Mindestzeitraum nur jeweils einen Monat beträgt. Alternativ können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, die Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite steht.
  4. Neuen Anbieter kontaktieren und Vertrag abschließen: Bei den Portalen kommt der Kontakt zum neuen Gasanbieter direkt zustande. Allerdings ist der Vertrag erst abgeschlossen, wenn Sie eine Bestätigung vom Anbieter selbst erhalten. Dafür müssen Sie die geforderten Daten wie Namen, Adresse, bisherigen Jahresverbrauch, Anbieter und Start des neuen Vertrags angeben. Sie können den neuen Anbieter aber auch direkt kontaktieren.
  5. Prüfung Ihrer Angaben: Anschließend prüft der neue Anbieter Ihre Angaben, kündigt den Vertrag bei Ihrem alten Anbieter und stimmt ihrem Antrag zu. Sonderkündigungen müssen Sie selbst vornehmen.

    TIPP:
    Für einen reibungslosen Ablauf sollten die Personendaten beim neuen Anbieter die gleichen wie beim alten sein.

  6. Zählerstand am Vertragsende ablesen: Notieren Sie sich den Zählerstand am letzten Tag des alten Vertrags. Einerseits benötigt der neue Versorger den Wert, andererseits sind Sie bei Rechnungsfragen mit dem alten Anbieter auf der sicheren Seite.

Wie Sie den Gasverbrauch bestimmen

Falls Sie ihren Verbrauch nach einem Umzug nicht einschätzen können, dient die folgende Tabelle als Orientierung für den Vergleich.

Wohnungsgröße

Jahresverbrauch für Heizung

Jahresverbrauch für Heizung und Warmwasser

40 qm

5.000 kWh

6.000 kWh

70 qm

8.500 kWh

10.000 kWh

100 qm

12.000 kWh

14.000 kWh

130 qm

15.000 kWh

17.5000 kWh

160 qm

18.300 kWh

21.500 kWh

Wie oft können Sie den Gasanbieter wechseln?

Sie können den Anbieter nach Vertragsende oder mithilfe des Sonderkündigungsrechts grundsätzlich immer wieder wechseln. Ein Gasanbieterwechsel lohnt auch dann, wenn Sie in einem neuen Tarif mit Bonuszahlungen und ohne langfristigen Vertrag davon kommen. Solche Schnäppchen sind zwar selten und bedürfen meist der Kündigung nach 12 Monaten. Aber es gibt sie hin und wieder. Dann lässt sich Geld sparen.

Durch das oftmalige Wechseln könnten Sie irgendwann wieder bei einem neuen, alten Anbieter landen. Dieser ist nicht verpflichtet, Sie anzunehmen, wenn Sie das letzte Mal im Unfrieden auseinander gegangen sind.

Kündigung

Die Kündigung Ihres alten Vertrags übernimmt in den meisten Fällen der neue Gasanbieter kostenlos für Sie. Sie sollten lediglich die Fristen beachten. Eine Ausnahme stellt die Sonderkündigung dar.

Wie kündigen Sie den Gasanbieter?

Bei einem Anbieterwechsel zum Vertragsende übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Anders verhält es sich bei Sonderkündigungen, beispielsweise durch Preiserhöhungen. Hier sollten Sie selbst aktiv werden, um nicht die kurze Frist durch bürokratische Wirrungen verstreichen zu lassen. Ein Schreiben per E-Mail, Brief oder Fax an den Gasversorger reicht. Unter Umständen gibt es diese Möglichkeit auch auf dem Kundenportal des Gasanbieters.

Welche Fristen gilt es zu beachten?

Prinzipiell können Sie nur zum Vertragsende ohne Angabe von Gründen kündigen. Natürlich müssen Sie nicht bis zum letzten Tag der Frist warten. Die Kündigung können Sie auch schon deutlich früher und für einen späteren Zeitpunkt aussprechen.

Vor Ablauf des Vertrags können Sie die schriftliche Vereinbarung nur mit dem Sonderkündigungsrecht auflösen. Möglich ist dies ist bei Preiserhöhungen oder einem Umzug. Beziehen Sie Ihr Gas aus dem Grundtarif, können Sie jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Was kostet ein Gasanbieterwechsel?

Der Vorgang kostet Sie nichts – außer Ihrer Zeit. Und selbst die wird nur einige Minuten in Anspruch genommen, wenn Sie die unterschiedlichen Angebote vergleichen. Da keine neuen Rohre oder Leitungen nötig werden und nur ein Vertrag gekündigt und ein neuer geschlossen wird, hält sich der Aufwand in Grenzen.

Wie schnell geht der Anbieterwechsel?

Für den Gasanbieterwechsel müssen Sie mindestens 2 bis 3 Wochen einrechnen. Bis zu 6 Wochen sind nicht unüblich. Falls Sie 4 Wochen ohne Vertragsbestätigung sind, können Sie schriftlich vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.

Eine Nichtversorgung zwischen den beiden Verträgen, auch wenn die Umstellung von einem Tag auf den anderen folgt, ist nicht möglich. Da kein neues Material verlegt werden muss, kann die Gaszufuhr jederzeit weiter erfolgen.

Zahlungsmodalitäten

Um sicher zu gehen, sollten Sie sich nicht auf Vorkasse als Zahlungsart einlassen. Ansonsten kann das Geld bei Insolvenz des Gasanbieters weg sein. Einen seriösen Anbieter erkennen Sie daran, dass er nicht mit großen Versprechen und Bonuszahlungen wirbt.

Was passiert mit bereits geleisteten Zahlungen an den alten Anbieter?

Diese Frage stellen sich viele Verbraucher, die den Gasanbieterwechsel scheuen. Doch Sie sollten sich trauen. Denn zu viel gezahlte Beträge werden mit der finalen Abrechnung beglichen. Sie werden Ihnen also zurückerstattet.

Doppelzahlungen beim alten und neuen Gasanbieter dürfen nicht vorkommen. Denn der neue Gasversorger darf erst mit dem Liefertermin den Abschlag in Rechnung stellen.

Wie sind Sie bei einer Zahlungsunfähigkeit des Anbieters geschützt?

Im Falle der Insolvenz Ihres Anbieters springt der örtliche Grundversorger ein. Sie sitzen also nicht auf dem Trockenen. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Bei Rechnung durch Vorkasse könnte Ihr Geld unter Umständen weg sein. Daher sollten Sie solche Tarife nur bei seriösen Anbietern abschließen.

Wie erkennen Sie einen seriösen Gasanbieter?

Hohe Bonuszahlungen, günstige Schnäppchen oder intransparente Vertragsinhalte schreien förmlich nach einem Haken. Denn niemand schenkt einfach so etwas her. Bedeutet: Je größer die Anlock-Prämie, desto schlechter die Vertragsbedingungen in puncto Laufzeit, Kosten oder Kündigungsfristen.

Seriöse Anbieter werben selten mit Boni. Meist verlängert sich der Vertrag nach Ende auch nicht um nochmal zwei Jahre, sondern um beispielsweise einen Monat. Eine kurze Kündigungsfrist ist ebenso ein Zeichen für Seriosität.

Weitere Tipps

Beim Gasanbieterwechsel sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragslaufzeit und Kosten in der gesamten Vertragsdauer im Blick haben. Bonuszahlungen schreien nach einem Hintertürchen, durch das sich die Anbieter einen Großteil der Summe zurück holen.

Welche Tipps gibt es bei der Auswahl des neuen Gasanbieters?

Kurze Laufzeiten: Ohne lange Vertragslaufzeit ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter schneller umzusetzen. Die Laufzeit nach Vertragsabschluss sollte maximal ein Jahr betragen.

Kurze Kündigungsfrist: Die Frist sollte maximal drei Monate betragen. Je kürzer, desto besser. So können Sie flexibel auf sinkende Preise reagieren.

Preisgarantie berücksichtigen: Manche Gasversorger bieten eine solche Garantie, die meist aber auch an eine längere Vertragslaufzeit gebunden ist. Ob die Preissicherheit oder die Flexibilität für Sie sinnvoller ist, müssen Sie entscheiden.

Vorsicht bei günstigen Tarifen: Sie decken nicht immer die Kosten des Gasversorgers und deshalb erhöht sich der Preis nach einem bestimmten Zeitraum, meist im zweiten Vertragsjahr. Hier ist es besonders wichtig, die Vertragslaufzeit und die Preisgarantie zu vergleichen. Bei einer Preiserhöhung müssen Sie informiert werden und können von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Möglicherweise verfällt dann die Bonuszahlung. Recherchieren Sie vor Vertragsabschluss Erfahrungen anderer Kunden.

TIPP:
Um einzuschätzen, wann ein Tarif kostendeckend ist, können Sie sich an den Gaspreisen für die Grundversorgung orientieren. Diese sind online beim Versorger einsehbar. Achten Sie zudem darauf, dass die Preisgarantie die Kosten des Gasanbieters, bestehend aus Beschaffungspreisen, Netzentgelte und Steuern sowie Umlagen, abdeckt.

Pakettarife: Manche Versorger bieten Pakettarife an, quasi eine Flatrate, die allerdings nur ein bestimmtes Kontingent umfasst. Ohne Durchschnittswerte über Ihren Verbrauch macht diese Option für Sie aber keinen Sinn. Denn wenn Sie zu wenig verbrauchen, zahlen Sie zu viel, verbrauchen Sie zu viel, müssen Sie mit Zusatzkosten rechnen.

Vorsicht bei Vorkasse: Angebote mit Vorkasse oder Kaution sind gefährlich. Bei Insolvenz des Anbieters ist das bereits abgebuchte Geld meist weg. Wenn Sie schon eine solche Zahlungsart wählen, achten Sie auf monatliche Zahlungen, um das Risiko zu klein wie möglich zu halten.

Profit der Portale beachten: Durch Provision eingekaufte, vorteilhafte Rankings bieten nicht immer automatisch auch den besten Tarif für Sie. Deshalb macht es Sinn, die Ergebnisse zumindest kurz zu hinterfragen, beispielsweise bei der Vertragslaufzeit, Pakettarifen oder hinsichtlich des Kundenservices.

Vertragsbedingungen dokumentieren: Machen Sie sich einen Screenshot von den Tarifmerkmalen, insbesondere auch der Bonusbedingungen. Vergleichen Sie diesen Screenshot mit der Auftragsbestätigung.

TIPP:
Der Gasverbrauch lässt sich übrigens auch durch kleine Maßnahmen reduzieren, zum Beispiel mit einem hydraulischen Abgleich.

Was hat es mit den Bonuszahlungen auf sich?

Besondere Vorsicht gilt allgemein bei hohen Bonuszahlungen. Über 600 verschiedene Gasanbieter buhlen in Deutschland – natürlich nicht überall – um die Gunst der Kunden. Günstige Gasanbieter gibt es zuhauf. Viele werben neue Kunden daher mit Bonuszahlungen, bei denen Sie mehrere Hundert Euro sparen können. Doch wie immer im Leben, hat die Medaille zwei Seiten. Sie erhalten den Bonus zwar, allerdings sind die dazugehörigen Verträge meist langfristiger oder die Tarife teurer, vor allem im zweiten Vertragsjahr.

Wer günstig wählt, muss immer das Kleingedruckte lesen und sich die Zeit zum Durchrechnen nehmen. Nur dann ist ein wirkliches Sparen möglich. Achten Sie auf die Vertragslaufzeit und rechnen Sie vor Abschluss, ob Sie mit den Bonuszahlungen am Ende wirklich günstiger fahren. Falls ja, schließen Sie den Vertrag ab und vergessen nicht, nach der Mindestlaufzeit die Zahlen erneut zu vergleichen.

TIPP:
Achten Sie auch darauf, dass ein Neukundenbonus oftmals erst am Ende eines erfüllten Vertrags ausbezahlt wird. Kündigen Sie zuvor, verlieren Sie den Anspruch.

Wie geht es nach dem Gasanbieterwechsel weiter?

Abrechnung: Die Abrechnung umfasst maximal 12 Monate und muss Ihnen mindestens einmal im Jahr zugehen. Die Berechnung beruht auf dem Ablesen des Zählers, manchmal schätzen die Versorger aber auch den Zählerstand. Lesen Sie den Zählerstand am besten immer wieder selbst ab, um keine bösen Überraschungen am Ende des Zeitraums zu erleben.

Preiserhöhung: Von einer Preiserhöhung muss der Versorger Sie in Kenntnis setzen. Mit einer Preisgarantie schützen Sie sich für einen bestimmten Zeitraum davor. Haben Sie keine solche Klausel, können Sie jedoch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Vertragsverlängerung: Beinahe alle Verträge verlängern sich automatisch, sofern Sie nicht fristgerecht kündigen.

Abschlagszahlungen: Die Abschlagszahlungen sind immer an den Gasverbrauch in der vergangenen Rechnung gekoppelt. Gibt es noch keine Abrechnung, schätzt der Versorger den Verbrauch. Falls Sie für einen künftigen Zeitraum annehmen, deutlich weniger zu verbrauchen, beispielsweise aufgrund einer geringeren Personenzahl im Haushalt, können Sie um eine Senkung bitten.

TIPP:
Notieren Sie sich, wann der nächstmögliche Kündigungstermin ist und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Preisvergleich.


Fazit

Der Gasanbieterwechsel ist eine gute Möglichkeit, um Kosten für Gas zu sparen. Doch nicht immer müssen Sie den Versorger wechseln. Ein neuer Tarif beim gleichen Unternehmen verspricht oftmals auch schon deutliche Einsparungen – und kann die günstigste Variante sein. Wechseln sollten Sie immer dann, wenn Sie noch im Grundtarif sind oder eine Preiserhöhung erfolgte. Achten Sie bei der Auswahl auf den Gaspreis und auch auf das Kleingedruckte.

Haben Sie sich für einen neuen, günstigeren Gasanbieter entschieden, übernimmt dieser in der Regel auch die Kündigung bei ihrem alten Versorger. Lediglich Sonderkündigungen und zeitlich knappe Kündigungen sollten Sie als Kunde besser selbst aussprechen, um sicher zu gehen, dass alle Fristen eingehalten werden.

Über unsere*n Autor*in
Jérôme Grad
Nach seinem Studium verschrieb sich Jérôme komplett der Tätigkeit als Redakteur, zunächst im Sportbereich, später im Zeitungsverlag. Journalistische Erfahrungen sammelte er in Print- und Onlineredaktionen, darunter unter anderem beim Kicker Sportmagazin und nordbayern.de.