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Abgasmessung Heizung: Ablauf, Grenzwerte und Kosten

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026
Lesedauer: 26 Minuten
© Stefan Gruber / istockphoto.com

Eine Heizung arbeitet dann besonders effizient, sicher und umweltverträglich, wenn ihre Abgaswerte regelmäßig überprüft werden. Mit zunehmender Betriebsdauer können sich Einstellungen verändern, Bauteile verschleißen oder sich Ablagerungen bilden. Die Folge sind oft steigende Schadstoffemissionen und ein schlechterer Wirkungsgrad. Das belastet die Umwelt und kann die Energiekosten spürbar erhöhen. Die Abgasmessung liefert dafür einen objektiven Statuscheck. Sie zeigt, ob die Verbrennung sauber und stabil läuft, ob ausreichend Luft zugeführt wird und ob die Anlage die geltenden Grenzwerte einhält. Gleichzeitig lassen sich frühzeitig Hinweise auf Fehlfunktionen erkennen, etwa durch ungünstige Verbrennungseinstellungen, verstopfte Luftwege oder einen Wartungsbedarf am Brenner. So trägt die Messung nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern auch zur Betriebssicherheit und zu einer dauerhaft wirtschaftlichen Nutzung der Heizungsanlage.

Alles auf einen Blick:

  • Die Abgasmessung dient der Kontrolle von Schadstoffwerten und der Effizienz einer Heizungsanlage. Gesetzliche Grundlagen legen fest, wann und welche Grenzwerte einzuhalten sind.
  • Die Messung liefert wichtige Daten zu Abgasverlust, CO-Gehalt, Abgastemperatur und Verbrennungsluftzufuhr.
  • Zuständig für die Durchführung der Abgasmessung bei einer Heizung ist grundsätzlich der bevollmächtigte Schornsteinfeger. Ein Heizungsbauer darf Abgasmessungen im Rahmen von Wartungen durchführen, um die optimale Einstellung zu prüfen. 
  • Gas verbrennt nahezu rückstandsfrei, was zu stabilen CO-Werten und niedrigen Rußbildungen führt. Ölheizungen hingegen reagieren empfindlicher auf Verschmutzungen und schwankende Brennstoffqualität, weshalb höhere CO-Werte toleriert werden. Zudem führt die höhere Abgastemperatur zu größeren Abgasverlusten, sodass die Grenzwertskala breiter ausfällt. 
  • Eine schlechte Abgasqualität bei privaten Heizungsanlagen hat sowohl ökonomische als auch ökologische Folgen. Verstöße gegen Mess- oder Grenzwertpflichten können im schlimmsten Fall zur Stilllegung der Anlage führen.

Was ist eine Abgasmessung?

Eine Abgasmessung ist ein technisches Prüfverfahren, das die Verbrennungsgase einer Heizungsanlage analysiert und bewertet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Gerät Brennstoffe vollständig und schadstoffarm nutzt, denn unvollständige Verbrennung führt zu Energieverlusten und erhöhten Emissionen. Die Messung dient somit sowohl dem Umweltschutz als auch der Betriebssicherheit, da sie potenziell gefährliche Entwicklungen wie steigendes Kohlenstoffmonoxid (CO) und Sauerstoff (O₂) erkennt. 

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Abgasmessung ist die Bewertung der Emissionen und der Verbrennungsqualität, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben. Bei einer Gasheizung liegt der Schwerpunkt meist auf der Kontrolle von Abgaswerten und der Effizienz, wobei der Abgasverlust als zentrale Kenngröße zeigt, ob die Anlage wirtschaftlich arbeitet oder unnötig Energie über den Abgasweg verliert. Bei ölgeführten Anlagen wird zusätzlich häufig die Rußzahl herangezogen, weil sie Hinweise darauf liefert, ob die Verbrennung vollständig abläuft oder es zu Rußbildung kommt, ein typischer Indikator für falsche Einstellungen, Wartungsbedarf oder ungünstige Betriebsbedingungen. Die Messergebnisse werden im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen dokumentiert und fließen in eine Messbescheinigung ein, die den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage nachweist und die Einhaltung relevanter Grenzwerte belegt. In diesem Zusammenhang wird häufig auch auf übergeordnete Vorgaben wie das Luftreinhaltegesetz verwiesen, da die regelmäßige Überprüfung dazu beiträgt, Schadstoffemissionen zu reduzieren und die Luftqualität langfristig zu verbessern. 

Wann ist eine Abgasmessung vorgeschrieben?

Je nach Heizsystem sind für die Abgasmessung Prüfintervalle von etwa 2 bis 5 Jahren vorgesehen, in manchen Fällen auch kürzer. Die Pflicht dazu besteht, wenn die Feuerstätte mit fossilen oder festen Brennstoffen wie Gas, Öl, Holz oder Pellets betrieben wird. Rechtsgrundlage der Messpflicht sind insbesondere die Regelungen der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Es handelt sich dabei nicht um eine freiwillige, sondern um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.

Schon gewusst?
Heizungen, die über längere Zeit hinweg stabile Werte aufweisen, können teilweise in größere Intervalle eingestuft werden. Systeme mit häufigen Grenzwertüberschreitungen oder erkennbaren Verschleißerscheinungen unterliegen strengeren Prüfzyklen.

Ob eine Anlage tatsächlich messtechnisch überwacht werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • dem eingesetzten Brennstoff
  • der technischen Bauart der Heizung
  • dem Baujahr der Anlage
  • Art der Verbrennungsluftzufuhr (raumluftabhängig oder -unabhängig)

Wer ist für die Abgasmessung zuständig?

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Betreibers, die Abgasmessung zu veranlassen, für die nach § 14 Absatz 1 der 1. BImSchV ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zugelassen ist. Im Normalfall wird dieser sich aber auch bei Ihnen melden, wenn es wieder an der Zeit ist. Er übernimmt dabei nicht nur die Messung, sondern gibt die Bescheinigung über das Ergebnis aus und trägt die Messwerte in eine Datenbank ein. Häufig kombiniert er die Messung mit der Feuerstätten­prüfung oder einer anstehenden Reinigung. 

Der Schornsteinfeger übernimmt bei der Abgasmessung nicht nur eine Prüffunktion, sondern auch eine hoheitliche Verantwortung. Er handelt im Auftrag des Staates und ist gesetzlich dazu verpflichtet, unabhängig und neutral zu bewerten, frei von wirtschaftlichen Interessen. Dabei achtet er insbesondere auf sicherheitsrelevante Details, die für Laien oft nicht erkennbar sind, etwa atypische Abgasströmungen oder bauliche Mängel an der Abgasführung. Auch die langfristige Archivierung der Messergebnisse gehört zu seinen Aufgaben. Sie bildet die Grundlage für spätere Vergleiche und für behördliche Nachweise. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, darf der Schornsteinfeger keine Reparaturen durchführen. Stattdessen informiert er den Betreiber über notwendige Maßnahmen und gibt sicherheitsrelevante Hinweise zur weiteren Vorgehensweise.



Welche Heizsysteme müssen regelmäßig gemessen werden?

Messpflichtig sind alle Heizsysteme mit einer Nennwärmeleistung ab 4 Kilowatt, die durch Verbrennung Energie erzeugen und dadurch Abgase freisetzen. Dazu zählen:

  • Gasheizungen mit modulierender Brenner­technik, raumluftabhängig oder raumluftunabhängig
  • Ölfeuerungs­kessel, insbesondere ältere Standard‑ oder Niedertemperatur­geräte
  • Holzvergaser
  • Hackschnitzelanlagen
  • zentrale Kamin- oder Kachelöfen, sofern sie als Heizungsanlage genutzt werden

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Abgasmessung?

  • Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV): Diese Verordnung legt fest, welche Heizungsanlagen geprüft werden müssen, welche Grenzwerte gelten und in welchen Intervallen die Messung zu erfolgen hat. 
  • Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO): Sie regelt, welche Arbeiten der Schornsteinfeger durchzuführen hat. 

Die Messpflichten nach 1. BImSchV in der Übersicht

KategorieRechtsgrundlagegilt fürPflichtIntervall
Überprüfung vor Inbetriebnahme (Ableitbedingungen)§ 14 Abs. 1neue und wesentlich geänderte Feuerungsanlagen (allgemein, bezogen auf Ableitbedingungen)vor Inbetriebnahme ist die Einhaltung der Anforderungen des § 19 (Ableitbedingungen/Abgasanlage) durch einen Schornsteinfeger festzustellenvor Inbetriebnahme
Erstmessung nach Errichtung oder wesentlicher Änderung§ 14 Abs. 2ab 22.03.2010 errichtete oder wesentlich geänderte Feuerungsanlagen, für die Anforderungen z. B. in § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1, 3–7, § 5, § 6 Abs. 1/2 oder §§ 7–10 festgelegt sindEinhaltung der jeweils einschlägigen Anforderungen ist durch Messungen von Schornsteinfeger festzustellenvor Inbetriebnahme
Ausnahmen von der Erstmessung nach § 14 Abs. 2§ 14 Abs. 3bestimmte kleine/spezielle Anlagen§ 14 Abs. 2 gilt nicht u. a. für: Einzelraumfeuerungsanlagen (flüssige Brennstoffe) ≤ 11 kW, Anlagen ≤ 11 kW nur zur Brauchwassererwärmung, Anlagen mit bestimmten Sondergasen (z. B. Biogas, Klärgas etc.), Brennwertgeräte hinsichtlich der Anforderungen des § 10
wiederkehrende Messungen (Öl/Gas)§ 15 Abs. 3Öl- oder Gasfeuerungsanlagen ab 4 kW, für die in §§ 7–10 Anforderungen festgelegt sindEinhaltung der Anforderungen ist durch Messungen von Schornsteinfeger regelmäßig festzustellen.alle 3 Kalenderjahre (Inbetriebnahme/wesentliche Änderung) oder alle 2 Kalenderjahre; abweichend: alle 5 Kalenderjahre bei selbstkalibrierender kontinuierlicher Verbrennungsregelung
wiederkehrende Messungen (Festbrennstoffanlagen, nicht Einzelraum)§ 15 Abs. 1 (i. V. m. § 5 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 S. 1)Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (ab 4 kW), ausgenommen EinzelraumfeuerungsanlagenEinhaltung der Anforderungen (u. a. Grenzwerte/Anforderungen nach § 5 und Übergangsvorgaben nach § 25) ist durch Messungen von Schornsteinfeger regelmäßig festzustellenalle 2 Kalenderjahre (wiederkehrend); teils differenziertere Regelungen je nach Anlagentyp und Brennstoff
Überprüfung und Übergang von Einzelraumfeuerungsanlagen (Festbrennstoffe)§ 15 Abs. 2 (Überprüfung) und § 26 (Übergangsregel)Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (z. B. Kamin-/Kachelöfen)§ 15 Abs. 2: Überprüfung bestimmter Anforderungen im Zusammenhang mit der regelmäßigen Feuerstättenschau (durch Bezirksschornsteinfeger)
§ 26: Übergangsregelungen/Weiterbetriebsvoraussetzungen für vor 22.03.2010 errichtete Anlagen, inkl. Nachweis-/Grenzwertlogik
Feuerstättenschau-Zyklus nach Schornsteinfegerrecht; Übergang je nach Anlage/Datum nach § 26 (Die meisten Übergangsfristen nach § 26 sind bereits abgelaufen)

Wie oft muss eine Abgasmessung durchgeführt werden?

Die Häufigkeit der Abgasmessung richtet sich nach gesetzlichen Intervallen, die abhängig von Brennstoff, Anlagentechnik und Gerätealter festgelegt sind. Moderne Gas-Brennwertanlagen werden in größeren Abständen geprüft, während ältere Ölgeräte typischerweise jährlich kontrolliert werden müssen. Festbrennstoffanlagen haben teilweise noch engere Intervalle, insbesondere wenn sie hohe Emissionen oder instabile Verbrennungsbedingungen aufweisen. Diese unterschiedlichen Prüfzyklen sollen die Sicherheit und Effizienz der jeweiligen Systeme gewährleisten. Die Einhaltung der Intervalle ist eine Pflicht des Betreibers.

Welche Faktoren beeinflussen das Messintervall?

  • technischer Aufbau des Geräts
  • Zustand des Brenners
  • Brennstoffart
  • individuelle Emissionswerte früherer Messungen

Typische Abgasmessintervalle in der Übersicht

Heizungsart/Geräteeigenschafttypisches Messintervall
Gasheizungen2 bis 3 Jahre
Ölheizungenalle 2 Jahre oder kürzer
Feststoff‑Heizsystemealle 3 Jahre
Brennwertgeräte und neue Systemebis zu 5 Jahre

Beachten Sie hier aber, dass dies nur Anhaltspunkte sind und die exakten Fristen immer landesspezifisch und anhand der aktuellen Verordnung/KÜO speziell für die von Ihnen verwendete Heizung zu prüfen sind. Der richtige Ansprechpartner ist hier der Schornsteinfeger. Aber auch ein Heizungstechniker kann Ihnen hier weiterhelfen.



Was passiert bei einer Abgasmessung?

Bei der Abgasmessung wird die Heizungsanlage im laufenden Betrieb auf zentrale Parameter überprüft, die Aufschluss über ihre

  • Effizienz,
  • Umweltverträglichkeit und
  • Betriebssicherheit

geben. Im Fokus stehen dabei die Qualität der Verbrennung sowie die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte. Der Schornsteinfeger kontrolliert, ob die Anlage die eingesetzte Energie vollständig und sauber verbrennt oder ob Anzeichen für technische Mängel vorliegen. Zusätzlich wird überprüft, ob sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt sind, beispielsweise in Bezug auf die Luftzufuhr oder den Zustand der Abgasführung. Die erhobenen Werte bilden die Grundlage für die abschließende Bewertung, die in einem Messbericht dokumentiert wird.

Wie läuft eine Abgasmessung ab? [Schritt-für-Schritt]

  1. Zugangsprüfung und Sichtkontrolle: Der Schornsteinfeger verschafft sich zunächst einen Überblick über die Heizungsanlage. Er kontrolliert, ob alle für die Messung relevanten Bauteile, insbesondere Messöffnungen, Brenner und Abgasleitung, frei zugänglich sind. Zudem prüft er, ob äußerlich erkennbare Mängel oder sicherheitsrelevante Auffälligkeiten bestehen, etwa Korrosion, Undichtigkeiten oder Beschädigungen am Wärmetauscher
  2. Start der Heizungsanlage: Um aussagekräftige Werte zu erhalten, wird die Heizungsanlage für einige Minuten in Betrieb genommen, damit sich stabile Betriebsbedingungen einstellen. Erst bei Erreichen der Nenntemperatur beginnt die eigentliche Messung.
  3. Einführen der Messsonde: Am vorgesehenen Messstutzen in der Abgasleitung öffnet der Prüfer die Klappe oder Schraube, um Zugang zum Rauchgasstrom zu erhalten. Die Sonde des digitalen Messgeräts wird dort eingeführt. Je nach Gerätekonfiguration misst sie mehrere Werte gleichzeitig.
  4. Erfassung der Messwerte: Das Messgerät erfasst kontinuierlich zentrale Abgasparameter wie Abgasverlust, Abgastemperatur, Sauerstoffanteil (O₂) und Kohlenmonoxid-Gehalt (CO). Bei besonderen Gerätetypen oder auffälligen Werten können auch zusätzliche Prüfgrößen wie der CO₂-Anteil oder der Unterdruck im Abgassystem gemessen werden.
  5. Beobachtung der Stabilität: Die Messung wird nur dann gewertet, wenn die Messwerte stabil sind. Schwankungen während der Anheizphase oder durch unregelmäßige Brennerzyklen würden das Ergebnis verfälschen. Daher bleibt die Sonde so lange im Abgasstrom, bis konstante Werte angezeigt werden. 
  6. zusätzliche Funktionskontrollen: Parallel zur Messung führt der Schornsteinfeger weitere Kontrollen durch, etwa zur Funktion des Gebläses, der Zündung oder zur Beschaffenheit der Verbrennungsluftzufuhr. Auch der Zustand der Flammenbildung wird visuell beurteilt.
  7. Auswertung und Protokollierung: Die erfassten Daten werden durch das Messgerät automatisch mit den gesetzlichen Grenzwerten abgeglichen. Anschließend werden alle Ergebnisse in einem digitalen Messbericht dokumentiert, der sowohl dem Betreiber als auch den zuständigen Behörden als Nachweis dient.
  8. Beratung bei Auffälligkeiten: Sollten einzelne Grenzwerte überschritten oder technische Mängel festgestellt werden, informiert der Schornsteinfeger den Betreiber umgehend. Er gibt Hinweise zur Ursachenklärung und erläutert, welche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung erforderlich sind.

Welche Werte werden bei einer Abgasmessung erfasst?

Zu den wichtigsten Parametern, die bei einer Abgasmessung erfasst werden, gehören der Abgasverlust, der Kohlenmonoxid-Gehalt, die Abgastemperatur und der Sauerstoffanteil der Abgase. 

  • Der Abgasverlust zeigt an, wie viel Energie ungenutzt über den Schornstein verloren geht. Ein hoher Wert steht für ineffiziente Wärmeausnutzung und steigenden Brennstoffverbrauch.
  • Der Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) gibt Hinweise auf unvollständige oder gestörte Verbrennung. Zu hohe CO-Werte gelten als gesundheitsgefährdend und deuten oft auf technische Mängel hin.
  • Die Abgastemperatur dient als Indikator für die Effizienz des Wärmetauschers und die korrekte Einstellung der Brennkammer. Hohe Temperaturen weisen häufig auf Verschmutzungen oder fehlerhafte Einstellungen hin.
  • Der Sauerstoffanteil (O₂) ermöglicht Rückschlüsse auf die Luftzufuhr zur Verbrennung. Zu wenig oder zu viel Sauerstoff kann die Qualität der Verbrennung negativ beeinflussen und auf falsche Brennereinstellungen hindeuten.

 Welche Grenzwerte gelten bei der Abgasmessung?

Heizungsart (Brennstoffgruppe)Leistung (kW)Staub (mg/Nm³)CO (mg/Nm³)
Holz- und Kohleheizungen (klassisch, Stufe 1)4 bis 500 / > 500150 / 1501000 / 500
Holzheizungen mit Hackschnitzel (Stufe 2)4 bis 500 / > 50020 / 20400 / 400
moderne Scheitholz-Heizungen (Stufe 2, ab 2017)4 bis 500 / > 50020 / 20400 / 400
Industrieanlagen mit Altholz/Holzstaub (Stufe 2)30 bis 100 / 100 bis 500 / > 50020 / 20 / 20400 / 400 / 400
Pellet- und Strohheizungen (Stufe 2, ab 2015)4 bis 10020400
alle neuen Anlagen ab 2015 (Holzvergaser etc., Stufe 2)≥ 410 bis 20400
neue Industrieanlagen ab 2015 (Stufe 2)> 50020400

 „Stufe 1“ und „Stufe 2“ der 1. BImSchV definieren schrittweise verschärfte Emissionsgrenzwerte für Staub, CO und Wirkungsgrade bei neuen Holz- und Kohlefeuerungen. Stufe 1 galt für Anlagen von 2010 bis Ende 2014 und führte bereits strengere Vorgaben ein, während Stufe 2 ab 2015 (für viele Kesseltypen ab 2017) noch niedrigere Staub- und CO-Werte vorschreibt, sodass nur konforme Geräte neu installiert werden dürfen. Ältere Stufe-1-Anlagen sind weiter nutzbar, unterliegen aber teils Austauschfristen , während Stufe-2-Geräte zukunftssicher sind. [1]

Wie unterscheiden sich die Grenzwerte je nach Heizungsart?

  • Gasheizungen gelten als besonders emissionsarm, weshalb sie strengere CO-Grenzwerte einhalten müssen. Strengere CO-Grenzwerte bedeuten hier höhere Anforderungen an bereits saubere Technologien, um weitere Reduktionen zu erzwingen und den technischen Stand voranzutreiben.
  • Ölheizungen produzieren naturgemäß mehr Partikel (Ruß/Feinstaub) und höhere Abgastemperaturen, was in großzügigeren Grenzwerten zum Abgasverlust resultiert. Die 1. BImSchV fördert die schrittweise Sanierung via Abgasverlustmessung und Rußkontrolle bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit. Die Differenzierung schützt die Luft langfristig, ohne unverhältnismäßige Härten zu erzeugen.
  • Festbrennstoffanlagen wie Holzvergaser oder Pelletheizungen unterliegen je nach Bauart und Wirkungsgrad deutlich anderen Bewertungsmaßstäben, da ihre Verbrennung stärker von der Brennstoffqualität und dem Feuchtegehalt abhängt. 
  • Brennwertgeräte aller Brennstoffarten verfügen über niedrigste Grenzwerte, da sie mit moderner Kondensationstechnik arbeiten und sehr geringe Abgastemperaturen aufweisen.

Gut zu wissen:
Wärmepumpen arbeiten emissionsfrei ohne Verbrennung fossiler Brennstoffe oder Biomasse, weshalb sie nicht unter die 1. BImSchV fallen, die Feuerungsanlagen regelt. Stattdessen unterliegen sie anderen Vorschriften wie der Heizkostenverordnung (HKVO) für verbrauchsabhängige Abrechnung (Strom-/Wärmezähler) oder GEG-Prüfungen zur Effizienz.

Was passiert, wenn die Abgasmessung nicht bestanden wird?

Der Betreiber steht zunächst in der Pflicht, die Mängel zeitnah zu beheben. Dazu muss er ein Fachunternehmen beauftragen, das die Anlage fachgerecht instand setzt. Danach erfolgt eine erneute Messung, um die Einhaltung der Vorgaben zu bestätigen. Wird die Mängelbeseitigung nicht fristgerecht durchgeführt, kann eine behördliche Nutzungsuntersagung erfolgen, also die Stilllegung der Anlage. Zusätzlich kann die zuständige Behörde Bußgelder verhängen, da die Einhaltung der Grenzwerte ein sicherheitsrelevanter Faktor ist. Bei stark erhöhten CO-Werten kann zudem eine unmittelbare Gefährdung für Bewohner entstehen, weshalb der Schornsteinfeger in solchen Fällen sofortige Maßnahmen ergreifen darf. 



Welche Messgeräte werden für die Abgasmessung verwendet?

Für die Abgasmessung werden hochpräzise digitale Geräte verwendet, die speziell für den Einsatz an Heizungsanlagen entwickelt wurden. Diese Geräte sind in der Lage, mehrere Messwerte gleichzeitig zu erfassen. Zusätzlich prüfen sie wichtige Betriebsparameter wie den Unterdruck im Abgassystem oder die Temperatur der Verbrennungsluft. 

Messgeräte für Abgasmessung in der Übersicht

Messgerät/SensorWas wird gemessen?Warum ist das wichtig?
CO-Sensor (Kohlenmonoxid)Kohlenmonoxidgehalt im AbgasHoher CO-Wert zeigt unvollständige oder gestörte Verbrennung
O₂-Sensor (Sauerstoff)Sauerstoffanteil im AbgasstromErlaubt Rückschlüsse auf die Luftzufuhr und die Effizienz der Verbrennung
TemperatursensorAbgas- und gegebenenfalls VerbrennungslufttemperaturZur Beurteilung der Energieeffizienz und Funktion des Wärmetauschers
Berechnungsmodul AbgasverlustProzentualer Wärmeverlust über den SchornsteinZeigt, wie viel Energie verloren geht
Drucksensor (Unterdruckmessung)Druckverhältnisse im AbgassystemErkennt Störungen im Rauchgasabzug, die zu Sicherheitsrisiken führen können
DatenspeichersystemAlle Messwerte und Protokolle der MessungSichert die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit aller Messungen über Jahre hinweg

Moderne Abgasmessgeräte sind mit einer internen Speichereinheit ausgestattet, die sämtliche Ergebnisse elektronisch archiviert. So können vergangene Messungen direkt mit aktuellen Werten verglichen werden. Damit die Messwerte rechtlich verwertbar bleiben, unterliegen alle eingesetzten Geräte einer strengen Eichpflicht. Schornsteinfeger müssen zudem regelmäßig die Funktion und Kalibrierung der Sensoren prüfen und dokumentieren, um korrekte und nachvollziehbare Ergebnisse zu garantieren.

Was kostet eine Abgasmessung?

Die Kosten für eine Abgasmessung (Immissionsschutzmessung) variieren je nach Heizungsart, Region, Bundesland und Schornsteinfegersatzung, liegen aber typisch zwischen 40 und 200 Euro netto. Biomasseheizungen (Holz, Pellet) sind am teuersten durch aufwändige Staub-/CO-Messungen.​

Preisübersicht nach Heizungsart 

Heizungsarttypische Kosten (netto)
Öl- und Gasheizungen raumluftunabhängig40 bis 120 Euro
Öl-/Gas-Brennwertkessel50 bis 150 Euro
Holz-/Pelletheizungen140 bis 220 Euro

 Diese Faktoren beeinflussen die Kosten einer Abgasmessung

  • Gerätetyp
  • Größe des Gebäudes 
  • Zugänglichkeit der Heizungsanlage
  • technische Ausstattung der Messgeräte
  • Region
  • Betriebsstruktur
  • Zusatzarbeiten wie die Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr

Wer trägt die Kosten für die Abgasmessung?

Da die Messung eine gesetzlich festgelegte Pflicht ist, gibt es keine Möglichkeit, sie zu umgehen oder die Kosten auf Behörden, Hersteller oder Versicherungen zu übertragen. Das bedeutet, dass der Betreiber der Heizungsanlage in der Zahlungspflicht steht. Bei Eigentumsimmobilien trägt der Hauseigentümer die Ausgaben direkt, unabhängig davon, ob er selbst im Gebäude wohnt oder es vermietet. Bewohnt ein Mieter die Immobilie, können die Messkosten je nach Ausgestaltung der Betriebskostenabrechnung umlagefähig sein, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Regelung vorsieht. Vermieter dürfen diese Kosten dann jährlich als Teil der Heizkosten weitergeben, weil sie dem sicheren Betrieb der Heizungsanlage dienen. In Mehrparteienhäusern mit zentraler Heizungsanlage werden die Kosten üblicherweise anteilig auf die Wohneinheiten verteilt, häufig im Verhältnis des tatsächlichen Verbrauchs oder nach Wohnfläche. Bei Eigentümergemeinschaften erfolgt die Verteilung über den Beschluss der Eigentümerversammlung und wird in der Jahresabrechnung ausgewiesen. 

Was ist der Unterschied zwischen Abgasmessung und Emissionsmessung?

KriteriumAbgasmessungerweiterte Emissionsmessung (Industrie)
ZielÜberprüfung von Effizienz, Betriebssicherheit und auf Schadstoffe (CO, Staub, Ruß)Vollständige Schadstoffbilanz (NOx, SO₂ etc.)
AnwendungKleine Feuerungsanlagen (überwiegend im privaten und kleingewerblichen Bereich)Mittlere bis große Feuerungsanlagen (im gewerblichen, industriellen und kommunalen Bereich)
typische AnlagenGasheizung
Ölheizung
Holz-/Pelletheizungen
Mini-BHKW
Großkessel, Müllverbrennungsanlagen, Biomassekraftwerke, BHKW
Gasturbinen
gemessen wirdAbgasverlust, Kohlenmonoxid, AbgastemperaturWeitere Stoffe wie Stickoxide, Schwefeldioxid, Kohlenwasserstoff, Schwermetalle etc.
gesetzliche Basis1. BImSchV, KÜO13./44. BImSchV, TA Luft
Häufigkeit1 bis 5 Jahre je Heiztypjährlich / kontinuierlich
Kosten40 bis 220 Euroab 1.000 Euro bzw. integrierte Messstelle
DurchführungSchornsteinfeger, mobile GeräteZertifizierte Messstellen

Welche Auswirkungen hat eine schlechte Abgasqualität auf die Umwelt?

Wenn Heizkessel oder Öfen nicht optimal eingestellt sind, steigen die Abgasverluste, das heißt, ein großer Teil der im Brennstoff enthaltenen Energie wird ungenutzt über das Abgas abgeführt. Dies führt zu einem höheren Brennstoffverbrauch, was nicht nur die Heizkosten erhöht, sondern auch die CO₂-Emissionen der Anlage steigert. Für private Haushalte bedeutet dies eine direkte Belastung des Geldbeutels und gleichzeitig einen negativen Beitrag zum Klimawandel. Zusätzlich kann eine ineffiziente Verbrennung die Emission von gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen erhöhen, insbesondere:

  • Kohlenmonoxid (giftig, Gefahr für die Bewohner)
  • Stickoxide (tragen zur Luftbelastung und Bildung von bodennahem Ozon bei)
  • Feinstaub (belastet die Atemwege)
  • unverbrannte Kohlenwasserstoffe (reizt die Atemwege, einige Kohlenwasserstoffe gelten als krebserregend)

In dicht besiedelten Wohngebieten oder in Reihenhaus- und Wohnblockgebieten kann die kumulative Wirkung vieler schlecht eingestellter Heizungen die lokale Luftqualität deutlich verschlechtern. Vor allem im Winter, wenn viele Anlagen gleichzeitig laufen, steigt die Feinstaub- und Schadstoffbelastung.

Achtung!
Kohlenmonoxid ist ein gefährliches Gas, da es bereits in geringen Konzentrationen toxisch wirkt und bei hohen Werten akut lebensbedrohlich sein kann. Stickoxide führen darüber hinaus zu Reizungen der Atemwege und begünstigen die Feinstaubbildung, die wiederum das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Es gibt die Möglichkeit, einen Kohlenmonoxidmelder zu installieren, eine Abgasmessung muss aber natürlich trotzdem regelmäßig durchgeführt werden.

Welche Bedeutung hat der CO-Wert bei der Abgasmessung?

Ein dauerhaft niedriger CO-Wert zeigt, dass der Brennstoff vollständig verbrannt wird und die Anlage korrekt eingestellt ist. Weicht der Wert deutlich nach oben ab, liegt in der Regel

  • ein technischer Defekt,
  • eine verschmutzte Brennkammer oder
  • eine falsche Luftzufuhr

vor. Der Schornsteinfeger nutzt diesen Wert, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls sofortige Maßnahmen einzuleiten.



So verbessern Sie die Abgaswerte Ihrer Heizungsanlage

Eine regelmäßige Wartung ist der wichtigste Faktor, weil dabei Verschmutzungen entfernt und Verschleißteile rechtzeitig ausgetauscht werden. Ein sauberer Brenner und ein freier Wärmetauscher ermöglichen eine vollständige und stabile Verbrennung. Auch die richtige Einstellung des Brenners spielt eine große Rolle, denn zu wenig Luft erhöht die CO-Bildung, zu viel Luft verschlechtert die Energieeffizienz. Der Brennstoff selbst hat ebenfalls Einfluss auf die Abgasqualität. Bei Ölheizungen sorgt schwefelarmes Heizöl für geringere Emissionen, bei Holzheizungen verbessert trockenes und hochwertiges Brennholz die Verbrennung erheblich. Zusätzlich lohnt sich der Einsatz eines Schornsteinzugreglers, der Druckschwankungen im Abgasweg ausgleicht und damit eine stabile Verbrennung ermöglicht. In vielen Fällen führt bereits eine Kombination aus fachgerechter Wartung und angepasster Brennereinstellung zu deutlich besseren Messwerten.

Tipp
Der Austausch alter Konstanttemperaturkessel gegen moderne Brennwerttechnik reduziert Abgasverluste erheblich und sorgt langfristig für deutlich bessere CO- und Temperaturwerte, ohne dass der Brennstoffverbrauch steigt.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Abgasmessung?

Kleinstgeräte, die unterhalb der Bagatellgrenze liegen und nur sehr geringe Emissionen erzeugen, sind in der Regel von der Messpflicht ausgenommen. Auch Einzelraumfeuerstätten, die nicht als zentrale Heizquelle dienen, unterliegen abweichenden Prüfregelungen und müssen häufig nicht regelmäßig nach der 1. BImSchV gemessen werden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für Anlagen, die nur zeitweise betrieben werden, wie Notheizungen oder Geräte, die nur in besonderen Betriebsfällen genutzt werden. In seltenen Fällen können moderne Brennwertgeräte mit nachgewiesen sehr stabilen Verbrennungswerten in verlängerte Messintervalle eingestuft werden. Allerdings ist die Einstufung eine individuelle Bewertung. Die gesetzliche Grundlage definiert die Ausnahmen klar, sodass Sie nicht eigenmächtig entscheiden können, ob eine Messung entfällt.

Was passiert, wenn die Abgasmessung nicht durchgeführt wird?

Lassen Sie die Abgasmessung nicht durchführen, dann erfolgt zunächst eine schriftliche Erinnerung mit einer klar definierten Nachfrist. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, kann der Schornsteinfeger eine Meldung an die zuständige Behörde machen, die daraufhin formelle Schritte einleitet. In vielen Fällen führt dies zu kostenpflichtigen Anordnungen oder Bußgeldern, die dem Betreiber auferlegt werden. Bei wiederholter Missachtung oder bei Verdacht auf sicherheitsrelevante Störungen kann die Behörde zusätzlich die Stilllegung der Heizungsanlage veranlassen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn erhöhte CO-Werte vermutet werden oder wenn der sichere Betrieb der Anlage nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus verhindert eine unterlassene Abgasmessung den Nachweis der ordnungsgemäßen Betriebsführung, was im Schadensfall zu Versicherungsproblemen führen kann. Die Messung ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für die Betriebssicherheit und die rechtliche Absicherung des Betreibers.

Was gilt bei neuen Heizungsanlagen hinsichtlich der ersten Abgasmessung?

Neue Heizungsanlagen müssen kurz nach ihrer Installation einer sogenannten Erstmessung unterzogen werden, sobald die Anlage unter realen Betriebsbedingungen läuft. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Gerät fachgerecht eingebaut wurde, korrekt eingestellt ist und alle gesetzlichen Grenzwerte einhält. Erst wenn alle Werte innerhalb der zulässigen Bereiche liegen, beginnt der reguläre Prüfzyklus. Für Betreiber ist die Erstmessung besonders wichtig, weil sie bestätigt, dass der Installationsbetrieb die Heizung korrekt eingestellt hat. Werden bereits bei der Erstmessung Mängel festgestellt, müssen diese umgehend durch den Installateur behoben werden. Die dokumentierten Werte dienen als Ausgangspunkt für zukünftige Messungen.

Wie ist die Abgasmessung im GEG geregelt? 

Auch wenn die Abgasmessung primär über die 1. BImSchV gesteuert wird, sind die ergänzenden Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht außer Acht zu lassen. Das GEG fordert unter anderem, dass Heizungsanlagen energetisch effizient betrieben werden müssen, was regelmäßig überprüfte Abgaswerte voraussetzt. Darüber hinaus schreibt das Gesetz gewisse Mindestanforderungen an den energetischen Zustand von Gebäuden vor, wodurch ineffiziente Heizsysteme langfristig zurückgedrängt werden. Die Abgasmessung dient daher als Kontrollinstrument, um sicherzustellen, dass die Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllt sind. 

Zudem beeinflusst das GEG Modernisierungsentscheidungen, weil bestimmte Altanlagen nicht mehr weiter betrieben werden dürfen, wenn sie definierte Alters- oder Effizienzgrenzen überschreiten.  Während die BImSchV also Grenzwerte und Messpflichten regelt, sorgt das GEG für langfristige energetische Rahmenbedingungen. 

Welche Rolle spielen Zulufttemperatur und Taupunkttemperatur? 

Ergänzend zur Abgasmessung spielen auch Zulufttemperatur und Taupunkttemperatur eine wichtige Rolle, weil sie helfen, Messwerte richtig einzuordnen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Zulufttemperatur beschreibt die Temperatur der Luft, die dem Brenner für die Verbrennung zugeführt wird, je nachdem, ob die Anlage raumluftabhängig oder raumluftunabhängig arbeitet. Dieser Wert beeinflusst die Verbrennungsbedingungen und fließt in die Bewertung der Effizienz mit ein, da viele Kenngrößen wie der Abgasverlust nicht nur von den Abgaswerten selbst, sondern auch von den Ausgangsbedingungen der Verbrennung abhängen. Die Taupunkttemperatur wiederum markiert den Punkt, an dem der im Abgas enthaltene Wasserdampf zu kondensieren beginnt. Wird diese Temperatur im Abgasweg unterschritten, entsteht Kondensat. Bei Brennwertgeräten ist das ausdrücklich erwünscht, weil dabei zusätzliche Wärme genutzt wird und der Wirkungsgrad steigt. Bei konventionellen Kesseln kann Kondensation hingegen problematisch sein, da das entstehende Kondensat je nach Brennstoff und Abgaszusammensetzung korrosiv wirken und Abgasführung oder Schornstein angreifen kann. In der Praxis liefert die Kombination aus Abgastemperatur, Zulufttemperatur und Taupunkt daher wertvolle Hinweise darauf, ob die Anlage optimal eingestellt ist, ob sie sicher im vorgesehenen Betriebsbereich läuft und ob Maßnahmen wie Wartung, Anpassung der Verbrennungseinstellung oder eine Optimierung der Abgasführung sinnvoll sind.

Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. Lassen Sie sich den Messbericht immer aushändigen, da er auch als Nachweis bei Versicherungen oder gegenüber Behörden dient. 
  2. Ungewöhnliche Geräusche, ein verändertes Flammenbild oder ein häufiges Anspringen des Brenners können auf Probleme hindeuten, auch wenn die letzte Messung unauffällig war.
  3. Der Schornsteinfeger benötigt freien und sicheren Zugang zur Messstelle sowie zur Abgasleitung. Hindernisse oder blockierte Bereiche können die Durchführung verzögern oder sogar verhindern.
  4. Umbauten oder neue Einbauten können die Luftzufuhr beeinflussen oder bestehende Sicherheitsabstände verletzen. Das wirkt sich negativ auf die Verbrennung aus. 
  5. Planen Sie ohnehin eine Heizungsumrüstung, dann können Sie die Gelegenheit nutzen, auf ein emissionsärmeres System mit längeren Prüfintervallen umzusteigen. Dies senkt langfristig nicht nur die Betriebskosten, sondern vereinfacht auch die Prüfroutinen.


Fazit

Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob die Heizung sauber und effizient läuft. Entscheidend ist dabei der Abgasverlust, denn er zeigt, wie viel Wärme bei der Verbrennung entsteht, aber ungenutzt durch den Schornstein verschwindet. Der Rauchfangkehrer bzw. Schornsteinfeger ist der einzige, der die Abgasmessung abnehmen darf. Er nutzt dafür ein Abgasmessgerät, das unter anderem die Abgastemperatur misst und wichtige Schadstoffe erfasst. Damit die Werte überhaupt stimmen und die Anlage stabil arbeitet, braucht es außerdem einen verlässlichen Schornsteinzug. Er beeinflusst, wie gut die Abgase abgeführt werden und wie sauber die Verbrennung abläuft. Gerade bei Heizungen, die mit Ölderivaten betrieben werden, ist eine gute Einstellung besonders wichtig, um Emissionen gering zu halten und den Betrieb sicher zu machen. Ebenso wichtig ist, dass die Anlage zur tatsächlichen Heizlast des Gebäudes passt. Wenn die Feuerungsleistung dauerhaft zu hoch ist, läuft der Kessel oft in ungünstigen Betriebsbereichen. Ist sie zu niedrig, kann es an kalten Tagen knapp werden. Unterm Strich zeigt die Abgasmessung bei der Heizung, ob Grenzwerte eingehalten werden, und liefert praktische Hinweise, wo sich Wartung oder Optimierungen lohnen. So können Veränderungen frühzeitig erkannt werden und Sie haben die Möglichkeit, gezielt nachzujustieren. Damit sorgen Sie für einen dauerhaft zuverlässigen, sparsameren und umweltfreundlicheren Heizungsbetrieb.

Abgasmessung Heizung: Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet es, wenn mein Abgasverlust im Messprotokoll langsam steigt?

Ein kontinuierlich steigender Abgasverlust deutet häufig auf schleichende Verschmutzungen oder beginnenden Verschleiß im Wärmetauscher hin. In der Folge geht zunehmend mehr Wärme ungenutzt über den Schornstein verloren, was den Brennstoffverbrauch erhöht. Durch eine frühzeitige technische Reinigung oder eine Neujustierung des Brenners lässt sich diese Entwicklung meist aufhalten. Wird der Anstieg jedoch ignoriert, verschlechtert sich die Effizienz der Anlage weiter. Zudem dürfen die Abgasverluste bestimmte gesetzlich festgelegte Höchstwerte nicht überschreiten, die sich nach dem Alter der Heizungsanlage und ihrer Leistung richten. [2]

Wie lange dauert eine typische Abgasmessung vor Ort?

In der Regel dauert die Messung etwa 20 bis 30 Minuten, abhängig von der Zugänglichkeit der Anlage und der Komplexität des Systems. Bei größeren oder schwer erreichbaren Heizungsanlagen kann sich der Aufwand jedoch deutlich erhöhen, insbesondere wenn zusätzliche Kontrollen notwendig sind.

Welche Unterlagen sollte ich zur Abgasmessung bereithalten?

Hilfreich ist es, vor dem Messtermin Unterlagen wie das Protokoll der letzten Messung, Wartungsnachweise oder technische Datenblätter der Heizungsanlage bereitzulegen. Diese Informationen erleichtern die Einordnung der aktuellen Messwerte und helfen dem Schornsteinfeger bei der Beurteilung.

Warum variieren die Grenzwerte je nach Brennstoffart so stark?

Jeder Brennstoff besitzt eine spezifische chemische Struktur und erzeugt bei der Verbrennung unterschiedliche Mengen an CO, CO₂ und Partikeln. Gas verbrennt nahezu rückstandsfrei, während Öl und feste Brennstoffe höhere Emissionen verursachen können. Die Grenzwerte berücksichtigen diese Unterschiede, damit ältere oder komplexere Systeme realistisch bewertet werden können. Dadurch bleibt der technische Vergleich fair und praxistauglich.

Quellen

[1] Bundesumweltministeriums. (o. J.). Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Abgerufen 5. Januar 2026, von https://www.bundesumweltministerium.de/heizen-mit-holz/verordnung-ueber-kleine-und-mittlere-feuerungsanlagen

[2] Schornsteinfegerinnung.de. Abgerufen 5. Januar 2026, von https://www.schornsteinfegerinnung.de/user_images/399/Broschuere-Ist-Ihre-Heizung-ok.pdf

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.