Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, werden Eigentümer von Gebäuden seit Herbst 2022 durch zwei Energieeinsparverordnungen in die Verantwortung genommen: zum einen durch die EnSikuMaV, zum anderen durch die EnSimiMaV. Worum es sich sich bei diesen beiden neuen Verordnungen handelt und inwiefern Sie als Vermieter bzw. als Mieter davon betroffen sind, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel.
Alles auf einen Blick:
- EnSikuMaV ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen.
- Sie galt ursprünglich von 1. September 2022 bis 28. Februar 2023, wurde jedoch bis 15. April 2023 verlängert.
- Mit dieser Energieeinsparverordnung sollen Strom- und Gasverbräuche eingeschränkt werden, um die aktuelle Energiekrise zu überwinden.
- Dem gleichen Zweck dient eine zweite Verordnung, die EnSimiMaV. Diese ist jedoch mittelfristiger angelegt als die bereits erwähnte.
- Die Eigentümer bzw. Vermieter sind verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen. Mieter müssen die vertraglich geforderte Mindestheiztemperatur nicht mehr einhalten.
Was ist die EnSikuMaV?
Im Herbst 2022 hat Deutschland mit einer Energiekrise zu kämpfen, wie sie seit vielen Jahrzehnten nicht mehr da war. Dies sorgt nicht nur für immer weiter steigende Preise, sondern auch für eine extreme Knappheit von Gas und infolgedessen ggf. auch von Strom. Die Regierung hat sich etwas einfallen lassen, um diese Mangellage in Schach zu halten: die EnSikuMaV, die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. Diese sollte ursprünglich vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten, wurde aber verlängert und gilt bis 15. April 2023. Sie dient also für die gesamte Heizperiode im Winter als Grundlage.
Was regelt die EnSikuMaV?
Ziel der Verordnung ist es, dafür zu sorgen, dass während der Wintersaison möglichst wenig Energie und besonders Gas verbraucht werden, um so die Energieversorgung sicherzustellen. Andernfalls könnte es aufgrund der Knappheit passieren, dass im Winter nicht genug Strom, Warmwasser und Heizungsenergie zur Verfügung stehen. Hierdurch ist nicht nur der einzelne Mensch betroffen, sondern auch Unternehmen, die auf Energie angewiesen sind, um weiterhin Waren und Dienstleistungen anbieten zu können.
Aus dieser Verordnung gehen unter anderem Verantwortlichkeiten für Vermieter, für Mieter und für Verwalter hervor.
Was ist die EnSimiMaV?
EnSimiMaV ist die Abkürzung für: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen. Sie beinhaltet anders als die auf eine kurzfristige Senkung des Energieverbrauchs angelegte EnSikuMaV ein mittelfristiges Konzept. Sie gilt vom 01. Oktober 2022 bis 30. September 2024, also für zwei Jahre.
Was regelt die EnSimiMaV?
Diese Verordnung zielt hauptsächlich darauf ab, das Energiesparpotenzial von Heizanlagen aufzudecken und zu nutzen. Darunter fallen zum Beispiel eine Verpflichtung zur Heizungsprüfung oder zum hydraulischer Abgleich. Dadurch sollen Heizungen hinsichtlich Ihres Energieverbrauchs optimiert werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Eigentümer der Gebäude verantwortlich.
Konkrete Pflichten und Maßnahmen
Die EnSikuMaV wirkt sich vor allem auf Eigentümer bzw. Verwalter und Vermieter aus, doch auch Mieter, Arbeitnehmer und Unternehmen sind von einigen Maßnahmen aus der Verordnung betroffen.
Was bedeutet die EnSikuMaV für private Haushalte und Mieter?
Bisher bestand eine Pflicht, gemietete Wohneinheiten während der Wintermonate auf eine Mindesttemperatur anzuheizen. Hierdurch sollte vor allem die Schimmelbildung verhindert werden. Im Rahmen der EnSikuMaV wurde diese Verpflichtung jedoch ausgesetzt. Wohnungen sollen also bestmöglich nicht mehr auf mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, wenn dies nicht notwendig ist. Schließlich kann jedes Grad, das eingespart wird, zu einer besseren und langfristigeren Energieversorgung beitragen.
Besitzen Sie einen Pool, einen Whirlpool oder eine ähnliche Einrichtung, dürfen Sie diese nicht mehr mit Strom oder Gas aus dem öffentlichen Netz beheizen. Verwenden Sie zum Beheizen beispielsweise Solarstrom, den Sie selbst produzieren, darf dieser weiterhin genutzt werden.
Welche Pflichten entstehen für Vermieter?
Zu den Verantwortlichkeiten für Vermieter gehört die Informationspflicht. Das bedeutet, dass Vermieter die Mieter unter anderem über deren Verbrauch, über die zu erwartenden (Mehr)kosten und auch über mögliche Einsparpotenziale aufklären müssen. Vermieter werden außerdem selbst dazu angehalten, Energie und Gas zu sparen, wo es nur geht.
Private Eigentümer haben sicherzustellen, dass Mieter während der Winterzeit auch trotz eventuell bestehender Klauseln im Mietvertrag nicht oder nur bedingt heizen müssen. Dies gilt nicht nur in Wohngebäuden, sondern auch in Nichtwohngebäuden oder in Arbeitsräumen.
Für Vermieter gilt zudem die EnSimiMaV. Diese sieht unter anderem eine verpflichtende Überprüfung der Heizungsanlage vor. Hierdurch soll der Energiebedarf gesenkt werden, beispielsweise durch die Isolierung freiliegender Heizungsrohre.
Außerdem sieht die EnSimiMaV eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich vor. Ab dem 1. Oktober 2022 kommt diese auf Eigentümer großer Gebäude mit einer zentralen Wärmeversorgung auf Erdgasbasis zu, wenn dort noch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Davon sind Firmen und öffentliche Gebäude betroffen, die eine Fläche von tausend Quadratmetern überschreiten sowie große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten. Die Eigentümer solcher Gebäude haben bis 30. September 2023 für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs Zeit. Umfasst das Wohngebäude maximal 6 Wohneinheiten, hat der Eigentümer sogar bis zum 15. September 2024 Zeit, den hydraulischen Abgleich im Rahmen der EnSimiMaV durchführen zu lassen.
Außerdem sollen laut der EnSimiMaV folgende Optimierungen an der Heizungsanlage durchgeführt werden:
- Absenkung der Vorlauftemperatur
- Aktivierung von Nacht-, Urlaubs- und Sommerabsenkung
- Optimierung der Zirkulation
- Absenkung der Temperatur für Warmwasser
- Absenkung der Heizgrenztemperatur
Sie suchen einen Experten der Ihnen bei der Umsetzung der EnSimiMaV hilft und die notwendigen Maßnahmen an Ihrer Heizung für Sie durchführt?
Welche Pflichten entstehen für Unternehmen?
Unternehmen sollen möglichst viel Energie einsparen. Dies bedeutet, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden sollen, mit denen der Strom- und Gasverbrauch auch mittelfristig gesenkt werden kann. So könnten Arbeitsabläufe optimiert, Energiequellen verändert und Temperaturen in Fabriken und Fertigungshallen reduziert werden. Unnötige Beleuchtungen – vor allem nachts – sollten vermieden werden.
Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden
Für Geschäfte, öffentliche Gebäude und andere Nichtwohngebäude gelten konkret die folgenden Regelungen:
- Die Eingangstüren beheizter Geschäfte müssen geschlossen gehalten werden.
- Zwischen 22 bis 6 Uhr dürfen keine Beleuchtungen zu reinen Werbezwecken betrieben werden – ausgeschlossen sind Werbereklamen, die der Sicherheit dienen.
- Denkmäler und Gebäude dürfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden.
- Die Temperatur von 20° C in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen wird auf 19° C reduziert. Diese Regelung gilt nicht für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen.
- Gemeinschaftsbereiche wie Flure, in denen sich Menschen nicht dauerhaft aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden.
Welche Pflichten entstehen für Energieversorger?
Versorger von Strom und Gas sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über Verbräuche und Kosten zu informieren sowie Informationen bereitzustellen über eventuelles Einsparpotenzial.
Fazit
Für den begrenzten Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 (verlängert bis 15. April 2023) tritt eine an die aktuelle Energiekrise angepasste Energieeinsparverordnung die Kraft: die EnSikuMaV. Diese soll dafür sorgen, den Energie- und Gasverbrauch in Deutschland effizient zu senken. So sollen Engpässe und extreme Preise vermieden werden. Die EnSikuMaV nimmt Vermieter, Mieter, Verwalter und Unternehmen gleichermaßen in die Verantwortung, ihren Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten. Neben dieser neuen Energieeinsparverordnung tritt eine weitere in Kraft: die EnSimiMaV. Sie gilt über zwei Jahre, ist auf mittelfristige Einsparungen ausgelegt und beinhaltet die Verpflichtung zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung.