Die Wärmepumpe bleibt auch 2026 heiß umstritten. Während die einen sie am besten sofort in allen neuen Immobilien vorschreiben möchten, wollen die anderen das Gebäudeenergiegesetz lockern sowie Gas und Öl weiterhin ermöglichen. Wer trotzdem definitiv von Gas auf Wärmepumpe umrüsten will, sollte sich über mögliche Kosten, Steuervorteile sowie Förderungen und Kredite informieren.
- Energiewunder Wärmepumpe? – Was sie Öl und Gas voraus hat
- Die wichtigste Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen
- Die wichtigsten Bausteine der KfW-Förderung für Wärmepumpen
- Welche steuerlichen Vorteile bieten Wärmepumpen?
- KfW-Zuschuss mit KfW-Ergänzungskredit kombinieren?
- Fazit: Warum sich der Wechsel jetzt schon lohnt
Energiewunder Wärmepumpe? – Was sie Öl und Gas voraus hat
2025 war es soweit: Laut Handwerksblatt wurde die Wärmepumpe mit einem Absatzplus von 55 Prozent im Vergleich zu 2024 zur meistverkauften Heiztechnik in Deutschland. Der Absatz von Gasheizungen sank demgegenüber um 33 Prozent, Ölheizungen wurden sogar 74 Prozent weniger verkauft.
Das sind gute Nachrichten für das Gebäudeenergiegesetz, das bisher noch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen vorschreibt. Genau diese Vorgabe lässt sich mit der durch Umweltwärme betriebenen Wärmepumpe problemlos erfüllen. Der neue GEG-Entwurf von Union und SPD will zwar genau diese Vorgabe kippen und auch Gas- und Ölheizungen weiterhin zulassen, am Siegeszug der Wärmepumpe wird sich dadurch nur wenig ändern. Ganze sechs Millionen Wärmepumpen sollen demnach bis 2030 durch staatliche Förderungen (bis zu 70 Prozent Zuschuss) in Deutschland betrieben werden.
Die Vorteile der Wärmepumpe gegenüber Öl und Gas:
| Kriterium | Wärmepumpe | Gas-/Ölheizung |
| Energieeffizienz | Sehr hoch; selbst bei extremer Kälte bis ca. – 30 °C mehr als doppelt so effizient | Konstante Leistung, aber deutlich geringere Effizienz |
| Energiequelle | Strom (nutzt Umweltwärme) | Fossile Brennstoffe (Gas, Öl), selbst mit umweltfreundlicherem und teurem Biomethan oder Bio-Heizöl |
| Klimafreundlichkeit | Klimafreundlich, geringe CO₂-Emissionen | Hohe CO₂-Emissionen |
| Staatliche Förderung | Hoch (bis zu 70 %, häufig 35 – 45 %) | Kaum bzw. keine Förderung |
| Kostenvorteile | Geringere Betriebskosten durch hohe Effizienz; Strompreise wirken sich aus | Mittlere bis hohe Betriebskosten, abhängig vom volatilen Gas- und Ölpreis |
| Zukunftsperspektive | Zentrale Technologie der Energiewende | Soll schrittweise ersetzt werden |
Die wichtigste Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen
Trotz aller GEG-Lockerungen, die von Union und SPD geplant sind, soll sich an der Wärmepumpenförderung vorerst nichts ändern. Mindestens bis 2029 können somit alle, die den Wärmepumpen-Umstieg planen, von einer großzügigen Förderung profitieren. Zumindest, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Die zentrale Förderung für Wärmepumpen bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Beantragung und Abwicklung übernimmt das KfW-Programm 458, das je nach Fall bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet. In Frage kommen private Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, die Wärmepumpen neu einbauen oder auf eine Wärmepumpen-Hybridheizung umrüsten.
Die Förderung ist für alle Typen von Wärmepumpen möglich, sofern sie die technischen Vorgaben zu DIN-Normen und Zertifizierung erfüllen. Das umfasst sowohl Luft-Wasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen als auch Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen.
Die wichtigsten Bausteine der KfW-Förderung für Wärmepumpen
Zu den wichtigsten Eckpfeilern der KfW-Förderung zählen:
- Basisförderung: Bis zu 30 Prozent der Anschaffung oder Umrüstung lassen sich bezuschussen.
- Effizienzbonus: Besonders energieeffiziente Gerätetypen erhalten fünf Prozent Extra-Förderung. Dazu zählen etwa Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan sowie Erd- und Grundwasserwärmepumpen.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Wer fossile Heiztechniken bis 31. Dezember 2028 durch Wärmepumpen ersetzt, erhält zusätzlich 20 Prozent Bezuschussung. Ab 2029 sinkt die Extra-Förderung alle zwei Jahre um drei Prozent und entfällt ab 2037 ganz. Vermieter:innen steht die Förderung nicht zur Verfügung.
- Einkommensbonus: Wer förderfähige Immobilien selbstbewohnt und weniger als 40.000 Euro versteuerbares Jahreseinkommen nachweist, erhält weitere 30 Prozent Zuschuss. Auch diese Förderoption gilt nicht für Vermieter:innen.
- Förderfähige Kosten: Selbstnutzende Eigentümer:innen können bei Einfamilienhäusern höchstens 30.000 Euro berücksichtigen und bis zu 70 Prozent bezuschussen lassen. Das sind bis zu 21.000 Euro maximaler Zuschuss. Bei Mehrfamilienhäusern gelten maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Zusätzliche Förderungen sind übrigens je nach Bundesland und Kommune möglich, daher lohnt es sich, individuelle Fördermöglichkeiten genau zu prüfen – beispielsweise durch die kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Die KfW-Förderungen unbedingt rechtzeitig beantragen
Nachträglich lässt sich die KfW-Förderung nicht beanspruchen, daher muss der Antrag unbedingt vor Beginn der Umrüstung oder des Einbaus beantragt werden. Erst wenn der Verwendungsnachweis nach Einbau und Inbetriebnahme erbracht wurde, kann die Auszahlung der Förderung erfolgen. Ein finanzielles Polster für den Umstieg ist daher unerlässlich.
Welche steuerlichen Vorteile bieten Wärmepumpen?
Eine Alternative zur KfW-Bezuschussung ist die steuerliche Absetzung der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen gemäß § 35c des EstG. Die steuerliche Abschreibung kommt jedoch nur für den Einbau oder die Umrüstung in selbstgenutzten Bestandsgebäuden in Frage, die älter als zehn Jahre sind. Absetzbar sind bis zu 20 Prozent und maximal 40.000 Euro. Der Steuererlass wird auf einen Zeitraum von drei Jahren verteilt, gestaffelt auf jeweils sieben Prozent im ersten und zweiten Jahr sowie sechs Prozent im dritten Jahr.
Wichtig zu wissen: Die steuerliche Absetzung lässt sich nicht mit der KfW-Förderung kombinieren. Zudem muss eine Fachunternehmererklärung nach § 35c EstG erbracht werden. Die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung lassen sich außerdem bis zu 50 Prozent direkt über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) absetzen.
KfW-Zuschuss mit KfW-Ergänzungskredit kombinieren?
KfW-Zuschüsse stehen erst nach Abschluss der Umrüstung oder des Einbaus zur Auszahlung bereit. Nicht alle Eigentümer:innen können sich jedoch den Vorschuss oder die Restkosten für erforderliche Bau- oder Sanierungsmaßnahmen aus eigener Tasche leisten. In diesem Fall bietet sich der KfW-Ergänzungskredit „Einzelmaßnahmen (358/359) an:
- Der Ergänzungskredit lässt sich nur mit einer KfW-Zuschusszusage (innerhalb der letzten zwölf Monate ausgestellt) beantragen
- Der Kredit stellt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung (abzüglich der bereits bewilligten Zuschusshöhe)
- 358: Steht privaten Selbstnutzer:innen von Bestandsgebäuden mit einem besteuerbaren Einkommen bis zu 90.000 Euro jährlich zur Verfügung
- 359: Steht privaten, nicht selbstnutzenden Eigentümer:innen sowie WEGs, Vereinen und Unternehmen zur Verfügung
- Die Einzelmaßnahme 358 bietet für die erste Zinsbindungsfrist deutliche Vergünstigungen
Alternativ lässt sich die restliche finanzielle Lücke mit einem Modernisierungskredit schließen. Bei diesem Wohnkredit sind Laufzeiten von 36 bis 240 Monaten möglich. Bei einigen Anbietern ist für einen Modernisierungskredit kein Grundbucheintrag nötig und eine kostenlose vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich.
Fazit: Warum sich der Wechsel jetzt schon lohnt
Für private Selbstnutzer:innen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus bewohnen, besteht keine allgemeine Pflicht zur Wärmepumpe. Lediglich sehr alte Heizkessel (vor 1991 installiert) sowie Heizkessel, die nach 1991 installiert wurden, müssen unter bestimmten Bedingungen nach spätestens 30 Jahren Betriebszeit ausgetauscht werden. Auch das bedeutet jedoch keine Pflicht zur Wärmepumpe. Seit 2024 ist dafür ein Umstieg auf mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien für den Heizbetrieb in Neubauten in klassischen Neubaugebieten verpflichtend. Außerhalb von Neubaugebieten spätestens ab 2028. Ob das so bleibt, hängt vom Erfolg oder Scheitern des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes ab.
Unabhängig davon lohnt sich der Umstieg von Gas auf Wärmepumpe bei gutgedämmten Bestandsbauten durch hohe Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile schon jetzt. Für eine optimale Installation und Förderung empfiehlt sich in jedem Fall eine professionelle Energieberatung.