Besonders an kalten Tagen sorgt eine Heizung für angenehme Temperaturen in Ihrem Zuhause. Für die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit einer Heizanlage ist die regelmäßige Kontrolle durch den Schornsteinfeger unerlässlich. Diese Inspektion wird Feuerstättenschau genannt. Wir erläutern Ihnen die Durchführung, gesetzliche Vorgaben und anfallende Kosten.
Alles auf einen Blick:
- Eine Feuerstättenschau wird bei allen Feuerungsanlagen durchgeführt, die die Fähigkeit zur Wärmeerzeugung besitzen.
- Ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf die Feuerstättenschau durchführen und den Feuerstättenbescheid ausstellen.
- Aus dem Feuerstättenbescheid ist ersichtlich, welche Maßnahmen vorgenommen werden müssen.
- Das Gesetz des Schornsteinfegerhandwerks gibt die Abstände zwischen den einzelnen Feuerstättenschauen vor.
- Die anfallenden Gebühren können steuerlich geltend gemacht werden.
Gründe für eine Feuerstättenschau
Im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ist die Wartung und Kontrolle von Feuerungsanlagen genau festgelegt. Eine Feuerungsanlage besteht aus einer Feuerstätte und der zugehörigen Abgasanlage.
Was ist eine Feuerstätte?
Bei einer Feuerstätte ist das räumliche Umfeld entscheidend. Im ersten Moment erinnert der Begriff an ein Lagerfeuer unter freiem Himmel. Tatsächlich handelt es sich hierbei um Installationen, die sich ortsfest im oder am Gebäude befinden.
Generell bezeichnet die rechtliche Definition jedes System als Feuerstätte, das Wärme durch die Verbrennung von Energieträgern erzeugt. Die Beschaffenheit des Brennstoffes – fest, flüssig oder gasförmig – ist nicht entscheidend.
Ausschließlich die Fähigkeit zur Wärmeerzeugung dient als Kriterium. Selbst Geräte, die außer Betrieb sind, fallen darunter.
Welche Geräte sind betroffen?
Neben der effektiven Wärmeerzeugung durch die Feuerquelle gehören zur Feuerstätte noch weitere Bestandteile. Darunter fallen zum Beispiel Schornsteine oder Rohrleitungen. Die Heizungsanlage in einem Gebäude ist in ihrer Gesamtheit ein typischer Fall – vorausgesetzt sie basiert auf dem Mechanismus der Verbrennung. Hierbei kann es sich um ein Öl-, Gas-, Holz- oder Pellets-Heizung handeln.
Warum ist eine Feuerstättenschau notwendig?
Die Begutachtung dient vor allem Ihrer eigenen Sicherheit. Folgende Gefährdungsfaktoren machen eine regelmäßige Wartung erforderlich:
- Alter
- Materialgüte
- Verarbeitungsqualität
- Verschleißerscheinungen durch thermische Belastungen
Selbst ein kleiner, unauffälliger Mangel kann zu einem Hausbrand führen. Deshalb beginnt hier die Arbeit für den Schornsteinfeger. Er hat die Aufgabe, dieses Risiko frühzeitig zu minimieren. Dieses präventive Vorgehen zeigt Erfolg. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern konnte dank der Feuerstättenschau die Anzahl der Brände in Deutschland reduziert werden.
Art und Weise der Durchführung
Bei den vom Schornsteinfeger durchzuführenden Arbeiten handelt es sich um visuelle Begutachtungen. Die Überprüfung sämtlicher Feuerstätten erfolgt hinsichtlich Sicherheit und Funktionsfähigkeit.
Was passiert bei einer Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau wird nach einer speziellen Checkliste der Schornsteinfegerinnung durchgeführt. Dieses Merkblatt des Zentralinnungsverbands, das ZIV-Arbeitsblatt, schreibt Kehr- und Messarbeiten vor bei:
- Kaminen und Öfen
- Heizungsanlagen
- Rohren und Zuluftleitungen
- Verbrennungsluft- und Brennstoffversorgung
Die Einschätzung des technischen Zustands erfolgt durch das Prüfen der Standsicherheit oder der Dichtheit von Ofenrohren und Abgasanlagen. Ist der Zustand mangelhaft, ist es die Aufgabe des Schornsteinfeger das Problem sowie die vorgeschriebene Lösung in einem Protokoll, dem Feuerstättenbescheid zu vermerken. Er kann sogar eine Stilllegung veranlassen, bis der Mangel beseitigt sind.
Die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger ist nicht nur auf die Wärmequelle und die dazugehörigen Teile beschränkt. Sie umfasst deren räumliches Umfeld. Konkret stellen sich zwei Fragen: Wie sieht der Abstellraum um die Feuerungsanlage aus? Welche Sicherheitseinrichtungen gibt es für den Schornsteinfeger? Der Kaminkehrer kontrolliert nämlich auch die Brandschutzabstände zu brennbaren Gegenständen sowie Ausstiegsluken, Leitern oder Trittbretter auf dem Dach.
Wer führt die Feuerstättenschau durch?
Bei standardmäßig anfallenden Schornsteinfegerarbeiten dürfen Eigentümer laut dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz von 2013 den Dienstleister frei wählen. Die Feuerstättenschau fällt jedoch nicht darunter. Sie ist eine der hoheitlichen Tätigkeiten, für die ausschließlich der Bezirksschornsteinfeger zuständig ist.
Gesetzliche Vorgaben und Intervalle
Die Feuerstättenschau ist seit Januar 2013 gesetzlich im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) festgelegt. § 14, Absatz 1 regelt sowohl die vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchzuführenden Arbeiten bei einer Feuerstättenschau, als auch die zeitlichen Abstände.
Wie oft muss eine Feuerstättenschau durchgeführt werden?
Für das Intervall zwischen den Begutachtungen durch den Bezirksschornsteinfeger sind folgende Informationen von Bedeutung:
Die Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden. Die Wiederholung darf dabei frühestens nach dem dritten Jahr der ersten Überprüfung stattfinden. Es entsteht ein möglicher Zeitraum von zwei Jahren für die fristgerechte Durchführung, da der Abstand höchstens fünf Jahre betragen darf. Der Eigentümer hat die Pflicht, die Feuerstättenschau in dieser Regelmäßigkeit durchführen zu lassen.
Ausstellung eines Feuerstättenbescheids
Der bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger stellt gegen Gebühr einen Ergebnisbericht aus, den sogenannten Feuerstättenbescheid. Dieser beinhaltet Art und Termin der anfallenden Arbeiten.
Warum wird ein Feuerstättenbescheid ausgestellt?
Im Feuerstättenbescheid kann der Eigentümer genau lesen, wann welche Arbeit anfällt. Dadurch können Sie Kosten sparen, da Sie für eine Teilarbeit auch einen anderen Schornsteinfeger beauftragen dürfen.
Entscheiden Sie sich für diese Variante, müssen Sie zwingend auf einem gesonderten Formblatt nachweisen, dass die Arbeit durch den beauftragten Schornsteinfegerbetrieb dem Bescheid entsprechend erledigt wurde. Dieses muss dem Bezirksschornsteinfeger innerhalb von vierzehn Tagen zugehen. Er übernimmt die Ergebnisse der Tätigkeit dann in sein Kehrbuch.
Wer stellt den Feuerstättenbescheid aus?
Allein der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist befugt, den Bescheid auszustellen.
Was sieht ein Feuerstättenbescheid aus?
Der Feuerstättenbescheid stellt Maßnahmen verständlich und übersichtlich dar.
Der Feuerstättenbescheid berücksichtigt alle Feuerungssysteme, die sich in oder an ihrem Wohnhaus befinden. Auch wenn Sie eine Heizvorrichtung häufiger nutzen wollen als zuvor, ist ein neuer Feuerstättenbescheid notwendig.
Folgende vier Punkte enthält der Feuerstättenbescheid:
Nummer: Durchnummerierung (z.B. 1)
Anlage: Überprüftes Gerät (z.B. Kaminofen im Wohnzimmer im Erdgeschoss)
Termin: Zeitraum für die Maßnahme (z.B. 4 Wochen, genaues Datum als Frist)
Rechtsgrundlage: Liste der vorgeschriebenen Arbeiten (z.B. Reinigung des Ofenrohrs)
Anfallende Kosten
Bei den Kosten für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid wird es etwas kompliziert. Die Berechnung legt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) durch sogenannte Arbeitswerte fest. Ein Arbeitswert ist mit 1,05 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
Was kostet eine Feuerstättenschau?
Die Gebühr der Feuerstättenschau hängt von deren Umfang ab. Ein pauschaler Betrag existiert nicht. Vielmehr greift immer eine individuelle Regelung nach der KÜO. Neben den Kosten pro Gebäude und Vorrichtung ist vor allem die Länge der Abgasleitungen entscheidend. Allerdings spielt auch die Erreichbarkeit ihres Hauses für den Schornsteinfeger eine Rolle bei der Kostenberechnung.
Der Mindestbetrag liegt bei etwa 15 Euro (inklusive Umsatzsteuer). Dabei handelt es sich um eine Inspektion einer Anlage in einem Gebäude, die gut zu erreichen ist. Der Arbeitswert hierfür beträgt 11,7. Er bildet immer die Basis für weitere Kosten, die je nach Aufwand stark variieren können.
Was kostet ein Feuerstättenbescheid?
Die Gebühr für Feuerstättenbescheid errechnet sich nach der KÜO wie folgt: Bei der Ausstellung oder Änderung des Bescheids für maximal drei Anlagen werden 10 Arbeitswerte fällig. Jede weitere Anlage wird mit 2 Arbeitswerten berechnet. Konkret bedeutet das Grundkosten von 12,50 Euro, auf die entsprechend jeweils 2,62 Euro hinzukommen können.
Die zusätzliche entstehende Arbeitswerte sind auf eine Anzahl von maximal 30 gedeckelt. Die höchstmöglichen Gesamtkosten liegen also je nach Anzahl Ihrer Feuerungsanlagen bei circa 50 Euro.
Brauchen Sie den Bescheid in zusätzlicher Ausfertigung, fallen pro Exemplar 2,62 Euro an.
Wer trägt die Kosten?
Der Kostenträger ist der Eigentümer des Hauses. Vermieter sind allerdings dazu berechtigt, die Rechnung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Sowohl für Vermieter als auch für Mieter gilt: Die Kosten sind steuerlich absetzbar.
Fazit
Auch wenn die Verordnung per Gesetz im ersten Moment erdrückend wirkt, ist ihr Nutzen für den Verbraucher unbestritten. Pro Jahr identifizieren bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger deutschlandweit etwa eine Million Mängel an Wärmeerzeugern. Hier gilt ganz klar: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Dem Feuerstättenbescheid können Sie entnehmen, welche Tätigkeit in welchem Zeitraum erledigt werden muss. Die anfallenden Kosten halten sich im Vergleich zu möglichen Auswirkungen im Rahmen und können Sie steuerlich geltend machen.