Der vollständige Titel der DIN-Norm 4108 lautet: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden. Sie bezieht sich auf den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz von beheizten Bauwerken. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Energieeinsparverordnung nimmt in ihrem Regelwerk mehrmals Bezug auf diese DIN-Norm. Für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden spielt sie aber keine Rolle.
Alles auf einen Blick:
- Die DIN 4108 regelt die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz von beheizten Bauwerken. Die Aufenthaltsräume in diesen Immobilien müssen eine Innentemperatur von mindestens 12 Grad Celsius vorweisen.
- Sie bezieht sich sowohl auf den winterlichen als auch den sommerlichen Wärmeschutz. Ziel ist es, eine möglichst hohe Energieeinsparung zu erreichen. Das schont auf Dauer die Bausubstanz, die Umwelt und das Klima.
- Diese DIN-Norm besteht derzeit aus sieben Teilen, einem Beiblatt und einem Fachbericht.
- Das Gebäudeenergiegesetz nimmt mehrmals Bezug auf diese Norm, sie wird jedoch zunehmend von der DIN V 18599 abgelöst. Diese liefert Ermittlungsverfahren zu einer ganzheitlichen, energetischen Bewertung von Gebäuden.
- Nichtwohngebäude, beispielsweise Werkhallen, sind von dieser DIN-Norm nicht betroffen.
Allgemeines
Früher hatte die DIN-Norm den Namen Wärmeschutz im Hochbau. Heute heißt sie Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden.
Was ist die DIN 4108 Wärmeschutz?
Diese Norm beschreibt die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz und den klimabedingten Feuchteschutz von beheizten Gebäuden. Die Innentemperaturen müssen dabei mindestens 12 Grad Celsius betragen.
Unter anderem geht es darum, Kondenswasserbildung und folglich die Entstehung von Schimmelpilzen zu verhindern. So soll die Bausubstanz möglichst lange erhalten werden und ein für den Menschen hygienisches Raumklima entstehen.
Das Ziel sind hohe Energieeinsparungen, was letztlich zum Klima- und Umweltschutz beiträgt und die Heizkostenrechnung möglichst niedrig hält.
Wann gilt die DIN-Norm 4108?
Die Wärmeschutz-Norm gilt für alle Neubauten und für alle neuen Bauteile in bestehenden Gebäuden.
Explizit bezieht sich die Normreihe auf Aufenthaltsräume, die auf normale oder niedrige Zimmertemperatur geheizt werden. Als normale Zimmertemperatur gelten Temperaturen, die über 19 Grad Celsius liegen, niedrige Innentemperaturen liegen zwischen 12 und 19 Grad Celsius. Nebenräume, die zwar nicht beheizt werden, aber direkt angrenzen, werden genauso wie Aufenthaltsräume behandelt.
Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum dann, wenn er für den längeren Aufenthalt von Menschen gedacht ist. Von dieser DIN-Norm betroffen sind unter anderem:
- Wohngebäude
- Büros
- Krankenhäuser
- Schulen und Universitäten
- Gastronomiebetriebe
- Geschäftshäuser
Je nachdem, ob die Aufenthaltsräume auf eine normale oder niedrige Innentemperatur geheizt werden, fallen die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz unterschiedlich aus.
Nichtwohngebäude, ungeheizte Bauwerke und solche, deren Türen oder Tore lange offen stehen müssen, wie beispielsweise Werkstätten, sind von der Norm nicht betroffen.
DIN 4108, Energieeinsparverordnung EnEV, Gebäudeenergiegesetz GEG oder DIN V 18599: Wann gilt denn nun was?
Das Gebäudeenergiegesetz GEG, ehemals die Energieeinsparverordnung EnEV, ist eine gesetzliche Vorgabe in Deutschland. Die DIN 4108 Wärmeschutz ist als DIN-Norm dagegen erst einmal ein freiwilliger Standard und damit eine Empfehlung. Sie kann, muss aber nicht angewendet werden.
Verpflichtend wird eine Norm erst, wenn der Gesetzgeber vorschreibt, dass sie zwingend eingehalten werden muss. Und genau das ist durch die EnEV und das GEG passiert. Denn diese nehmen mehrfach Bezug auf die DIN 4108 und macht damit die standardmäßigen Empfehlungen darin zu einer in Deutschland geltenden Verpflichtung.
Die Bedeutung dieser Normierung jedoch nimmt stetig ab, da sich schon die EnEV mit jeder aktualisierten Version immer öfter auf eine andere Normreihe bezog – und zwar die DIN V 18599. In dieser Norm geht es darum, den Primär-, Nutz- und Endenergiebedarf für Lüftung, Kühlung, Heizung, Beleuchtung und Trinkwarmwasser zu ermitteln. Im Unterschied zur DIN 4108 befasst sie sich nicht nur mit dem Mindestwärmeschutz, sondern auch mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Gliederung
Die DIN-Norm 4108 setzt sich aktuell aus mehreren Teilen zusammen. Allerdings verliert Teil 6 immer mehr an Bedeutung, Teil 5 wurde komplett entfernt, da er veraltete Berechnungsverfahren enthielt.
Aus welchen Teilen besteht die DIN-Norm 4108?
Die Normreihe besteht derzeit aus sieben Teilen, einem Beiblatt und einem Fachbericht:
- DIN 4108-2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
Dieser Teil regelt die wärmeschutztechnischen Anforderungen an die Bauteile von Aufenthaltsräumen. Dabei geht es nicht nur um den Mindestwärmeschutz im Winter, der mithilfe der Dämmung dafür sorgt, dass die Wärme im Hausinneren bleibt. Ein Gebäude muss auch einen sommerlichen Wärmeschutz bieten, und zwar vor der Hitze im Sommer. Räume, die auf mindestens 19 Grad Celsius geheizt werden, müssen darüber hinaus besonderen Anforderungen in Bezug auf Wärmebrücken entsprechen. - DIN 4108-3: Klimabedingter Feuchteschutz
Teil 3 enthält Anforderungen und Berechnungsverfahren bezüglich des Feuchteschutzes sowie Hinweise zur Planung und Ausführung. Der Feuchteschutz muss zudem mit einem Nachweis belegt werden. Welche Nachweise von der Norm akzeptiert werden, ist ebenfalls in diesem Abschnitt zu finden. - DIN 4108-4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
Dieser Teil liefert Bemessungswerte, die für den rechnerisch zu erstellenden Wärmeschutznachweis benötigt werden. Unter anderem werden dabei die Wärmeleitfähigkeitskoeffizienten verschiedener Bauteile aufgeführt. - DIN 4108-6: Berechnung des Jahresheizwärme- und Jahresheizenergiebedarfs
Dieser Abschnitt führt alle wichtigen Rechenvorschriften auf, die zur Berechnung des Heizwärmebedarfs notwendig sind. Da sich diese Werte aber auch mit dem Referenzgebäudemodell der Energieinsparverordnung (DIN V 18599) berechnen lassen, verliert Teil 6 immer mehr an Bedeutung. Zudem darf er derzeit nur noch für Wohngebäude angewendet werden. Für alle übrigen Gebäude gilt die DIN V 18599. - DIN 4108-7: Luftdichtheit von Gebäuden
Je luftdichter eine Gebäudehülle ist, desto geringer sind die Wärmeverluste. Teil 7 enthält neben den Anforderungen an die Luftdichtheit auch Empfehlungen, wie sich optimale Luftdichtheit von der Theorie in die Praxis umsetzen lässt. - DIN 4108-8 Fachbericht: Vermeidung von Schimmelwachstum
Teil 8 der Norm ist ein Fachbericht. Er erklärt, wie es zu Schimmel in beheizten Räumen kommt und wie sich Schimmel vermeiden lässt. Der Bericht geht dabei auf technische Lösungen sowie Nutzerverhalten ein. - DIN 4108-10: Anforderungen an Wärmedämmstoffe
Dieser Abschnitt behandelt die Anforderungen an werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe. Dabei werden verschiedene Materialien aufgrund ihrer Eigenschaften bestimmten Einsatzbereichen zugeordnet. - DIN 4108-11: Dauerhaftigkeit Klebeverbindungen von luftdichten Schichten
Wie bereits Teil 7 beschäftigt sich auch dieser Abschnitt mit der Luftdichtheit von Gebäuden und Bauteilen. Allerdings geht es hier explizit um luftdichte Schichten, die mithilfe von Klebebändern oder Klebemassen verbunden wurden. - DIN 4108 Beiblatt 2: Planungs- und Ausführungsbeispiele für Wärmebrücken
In diesem Beiblatt informiert die DIN 4108 darüber, wie sich Wärmebrücken im Hochbau vermeiden lassen. Dafür gibt sie Hinweise zur Planung und Ausführung. Im Juni 2019 wurde die bisherige Version von 2006 durch eine neue ersetzt.
Fazit
Die DIN 4108 Wärmeschutz regelt die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz und den klimabedingten Feuchteschutz von beheizten Bauwerken. Sie gibt Empfehlungen darüber, wie hohe Energieeinsparungen erreicht werden können und schreibt Wege zur Berechnung wichtiger Kerngrößen vor. Zudem informiert sie, welche Art von Nachweisen bezüglich des Wärmeschutzes erlaubt sind. Mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen wird so unter anderem die Bausubstanz möglichst lange erhalten und für den Menschen ein hygienisches Raumklima hergestellt. Ausgenommen davon sind Nichtwohngebäude.
Diese Norm setzt sich derzeit aus sieben Teilen, einem Beiblatt und einem Fachbericht zusammen. Dabei geht sie beispielsweise auf Wärmeschutz, Feuchteschutz, Luftdichtheit und die Vermeidung von Schimmelpilzen in Gebäuden ein.
Das Gebäudeenergiegesetz nimmt mehrmals Bezug auf diese Normreihe. Allerdings verliert sie immer mehr an Bedeutung, da sich gesetzliche Regelungen immer öfter auf die DIN V 18599 beziehen. Diese befasst sich nicht nur mit dem Mindestwärmeschutz, sondern mit der Gesamtenergieeffizienz von Immobilien. Dabei fließt in die Berechnungen jeglicher Energiebedarf von Lüftung, Kühlung, Heizung, Beleuchtung und Trinkwarmwasser ein.